Ein aufzugebendes Gepäckstück darf die Grösse (Breite + Höhe + Tiefe) von 158 cm nicht überschreiten. Sollte Ihr Gepäckstück diese Masse überschreiten, erhebt SWISS eine Gebühr für Übergepäck. Übergepäck darf die Grösse (Breite + Höhe + Tiefe) von 292 cm nicht überschreiten.
Bei der Buchung einer Reise mit mehreren Fluggesellschaften gelten die Gepäckregelungen der Fluggesellschaft, welche die bedeutsamste Strecke (in der Regel die geographisch längste Strecke) des Reisewegs zurücklegt und unter deren Flugnummer diese Strecke gebucht wurde. Es ist dabei unbedeutend, welche Fluggesellschaft den Flug tatsächlich durchführt. Informationen zu Gepäcksregelungen unserer Partner-Airlines finden Sie hier.
Zu schwere oder zu grosse Gepäckstücke transportieren wir gerne für Sie gegen eine zusätzliche Gebühr, welche jeweils pro Flugstrecke erhoben wird.
Zusätzliche Gepäckstücke transportieren wir für Sie gerne gegen eine zusätzliche Gebühr, welche pro Flugstrecke erhoben wird. Wenn Sie mehr als vier zusätzliche Gepäckstücke transportieren möchten, ist eine Voranmeldung bei unserem Service Center obligatorisch.
Generell dürfen Sie auf SWISS-Flügen folgende Handgepäckmenge mitnehmen:
SWISS Economy: 1 x 8 kg
SWISS Business: 2 x 8 kg
SWISS First: 2 x 8 kg
Handgepäck darf die Grösse von 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten. Gepäckregeln können auf einigen Strecken abweichen. Auf Flügen die von einer Partner-Airline durchgeführt werden, gelten die Regeln der durchführenden Fluggesellschaft. Kein Handgepäck für Kleinkinder, die auf dem Schoss eines Erwachsenen reisen.
Dringend benötigte Medikamente in flüssiger Form dürfen Sie mit an Bord nehmen. Allerdings nur in der Menge, die während Ihrer Reise benötigt werden. Wir empfehlen, für solche Medikamente ein ärztliches Attest in englischer Sprache mitzuführen.
Für Flüssigkeiten, Gels, Crèmes und Lotionen gelten folgende Beschränkungen:
Flüssigkeiten müssen sich in einem Behältnis befinden, das maximal 100ml oder 100g fasst.
Behältnisse müssen in einem wiederverschliessbaren, durchsichtigen Plastikbeutel verstaut werden, der maximal 1 Liter fasst.
Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt (erhältlich im Handel/am Flughafen).
Der Beutel mit allen Behältnissen muss vollständig geschlossen und an der Sicherheitskontrolle vorgewiesen werden.
Die Mitnahme von flüssiger Babynahrung ist auf SWISS Flügen gestattet. Auf interkontinentalen Flügen bieten wir spezielle Babynahrung (Gemüse-und Früchtebrei) an. Diese Babymenüs können bis 48 Stunden vor Abflug direkt bei der Buchung oder über unser Service Center gebucht werden.
Grundsätzlich dürfen Sie Flüssigkeiten in Ihrem aufzugebenden Gepäck transportieren. Für bestimmte Flüssigkeiten und Sprühdosen gelten jedoch spezielle Vorschriften. Flüssigkeiten, welche unter die Kategorie Verbotene Gegenstände fallen, dürfen nicht mitgeführt werden.
Eine Liste mit Gegenständen, die an Bord nicht erlaubt sind, finden Sie unter Veboten im Handgepäck.
Gegenstände, welche die Gesundheit und die Sicherheit der Passagiere gefährden können, dürfen generell nicht mit dem Flugzeug transportiert werden. Eine Liste mit Gegenständen, die an Bord nicht erlaubt sind, finden Sie unter Gefährliche Gegenstände.
Ihre Sportausrüstung wird ohne Aufpreis transportiert, solange Sie die Menge an aufgegebenem Gepäck nicht überschreiten und Sie nicht mit einem Light-Tarif Ticket reisen. Gebühren fallen erst an, wenn Sie mehr Gepäckstücke als erlaubt transportieren oder wenn Ihr Gepäck schwerer beziehungsweise grösser als die Norm ist. Melden Sie ihr Sportgepäck frühzeitig über unser Service Center an.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Musikinstrument mit in die Kabine zu nehmen. Je nach Gewicht und Größe können Sie es als Handgepäck mitführen oder Sie müssen ein weiteres Ticket hinzukaufen. Des Weiteren können Sie Ihr Musikinstrument auch als zusätzliches Gepäckstück mitnehmen und abgeben.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Musikinstrument in einem Hartschalenkoffer verpackt sein sollte, bei dem möglichst wenig Bewegungsspielraum und eine gute Polsterung besteht. Nur so können wir sicherstellen, dass es beim Transport im Laderaum nicht beschädigt werden kann. Dies gilt auch für Musikinstrumente, die nicht als Handgepäck in der Kabine akzeptiert werden können und kurzfristig verladen werden müssen. Herkömmliche Transport-Cases eignen sich nicht für die Beförderung.
Bitte wenden Sie sich unbedingt an unser Servicecenter, wenn Ihr Musikinstrument die Maße 55 x 40 x 23 cm und/oder das Gewicht von 8kg überschreiten, denn es muss ein Sitzplatz hinzugebucht werden. Dies muss gemeinsam mit Ihrer Ticketbuchung erfolgen. Die Preise für die Mitnahme Ihres Musikinstrumentes richten sich nach den verfügbaren Ticketpreisen.
Musikinstrumente, die Sie für die Mitnahme in der Kabine hinzubuchen möchten, dürfen die folgenden Maß- und Gewichtsangaben nicht überschreiten:
155 x 42 x 25 cm (Höhe x Breite x Tiefe) für Musikinstrumente, die auf dem Boden vor dem Sitz stehen
110 x 42 x 50 cm (Höhe x Breite x Tiefe) für Musikinstrumente, die am Sitz befestigt werden
75 kg Maximalgewicht
Sie dürfen generell keine Schusswaffen mit an Bord nehmen. Für den Transport von Sport-, Jagdwaffen und Munition gelten spezielle Vorschriften. Waffe und Munition müssen in separate Behälter verpackt und in einem oder mehreren Gepäckstücken aufgegeben werden. Weitere Informationen zum Transport von Sport- und Jagdwaffen finden Sie unter Spezialgepäck.
Wenn Sie Gepäck oder andere Gegenstände als Fracht aufgeben möchten, stehen Ihnen die Dienste von SWISS WorldCargo zur Verfügung. Ihre Anfragen zu Fracht und unbegleitetem Versand nehmen wir auch online entgegen.
Falls Sie Ihr Gepäck bei der Ankunft vermissen, beschädigt vorfinden oder es am Flughafen oder an Bord liegengelassen haben, finden Sie auf der Seite Gepäckunregelmässigkeiten Informationen zum weiteren Vorgehen.
Nicht im aufgegebenen Gepäck mitführen dürfen Sie Geld, Medikamente, Schlüssel, Schmuck, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, Werttitel, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsdokumente, Pässe oder andere Identitätspapiere sowie Muster.
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