Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät
Stückbeschränkung: max. 15 Geräte mit Batterien pro Fluggast
Tragbare elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch sind:
- Laptops, Mobiltelefone, Tablets,
- elektrische Toilettenartikel (Zahnbürste, Rasierer usw.),
- elektrisches Kinderspielzeug,
- Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder
- andere Unterhaltungs- oder Kommunikationselektronik
Der Transport soll wenn immer möglich im Handgepäck erfolgen.
Transportbestimmungen im aufgegebenen Gepäck:
- max. 3 Geräte grösser als ein Smartphone
- Packen Sie Ihr Gerät nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien (z. B. Parfüms, Aerosolen usw.).
- Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
- Stellen Sie sicher, dass Anwendungen, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
- Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
- Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z.B. durch Kleidung oder in der Originalverpackung).
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien, nicht als elektronische Geräte. Informationen zur Mitnahme von Powerbanks finden Sie im Abschnitt: "Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien".
Hinweis:
- Für Geräte mit einer Batterieleistung größer 100 Wh bis max. 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
- Bitte melden Sie genehmigungspflichtige Geräte und Batterien bei Flugbuchung über das Kontaktformular an.