Information gemäß Art. 34 Abs. 1 DSGVO über einen unberechtigten Datenzugriff im Januar 2024

Im Januar 2024 ist es bei einem von der Lufthansa Group beauftragten Dienstleister zu einem unberechtigten Zugriff auf ein IT-System gekommen, mit dem Hotelbuchungen im Falle von Flugstreichungen vorgenommen werden. Entsprechend des Art. 34 Abs. 1 DSGVO informierten die jeweiligen Lufthansa Group Airlines alle betroffenen Fluggäste (sofern die Kontaktdaten in der Buchung hinterlegt waren) transparent über diesen Vorfall und die Maßnahmen, die die Lufthansa Group sofort nach Kenntnis ergriffen hat, um die Daten zu schützen. Trotz intensiver Maßnahmen konnte die Lufthansa Group nicht alle Betroffenen aufgrund von fehlenden bzw. inkorrekten Kontaktdaten erreichen. Um sicherzustellen, dass alle Betroffenen umfassend über den Vorfall informiert werden, sind nachfolgend alle relevanten Informationen aufgeführt.