An Bord gilt die Tragepflicht für eine Mund-Nasen-Bedeckung für alle Passagiere und Mitarbeiter. Ausgenommen von der Verpflichtung sind lediglich Kinder unter zwölf Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen.
Ausnahme Munde-Nasen Bedeckung
Eine Ausnahme von der Tragepflicht akzeptieren wir nur unter Vorlage eines anerkannten negativen PCR-Testresultats und eines ärztlichen Attests auf dem SWISS Formular. Das PCR-Testergebnis darf vor jeweiligem Reiseantritt des Hin- und Rückfluges nicht älter als 48 Stunden sein. Sollten Sie diese Anforderungen nicht erfüllen können, kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail.
Bitte schicken Sie uns an diese Adresse keine sensiblen Informationen zu Ihrer Person, wie z.B. Gesundheitsbefunde oder Atteste. Die Kontaktaufnahme über diese E-Mailadresse erfolgt unverschlüsselt.