Handgepäck
An Bord können Sie Unverzichtbares und Wertgegenstände komfortabel in einem kleinen Handgepäck mit sich führen. Beachten Sie jedoch die maximal vorgeschriebene Grösse. Zudem sind einige Gegenstände an Bord nicht erlaubt.
Bestimmungen für Handgepäck
SWISS Economy
1 x max.
8 kg
Umfang max. 55 x 40 x 23 cm
SWISS Premium Economy
1 x max.
8 kg
Umfang max. 55 x 40 x 23 cm
SWISS Business
2 x max.
8 kg
Umfang max. 55 x 40 x 23 cm
SWISS First
2 x max.
8 kg
Umfang max. 55 x 40 x 23 cm
Die erlaubte Handgepäckmenge für HON Circle Member, Senatoren, Frequent Flyer und Gäste mit Star Alliance Gold oder Silber Status richtet sich nach der jeweiligen Reiseklasse.
Ihr Handgepäck muss in der Gepäckablage oder unter dem Vordersitz verstaut werden. Beachten Sie deshalb die maximal erlaubte Grösse und das Höchstgewicht für Handgepäckstücke.
Beachten Sie, dass die Regelungen beim Einsteigen konsequent durchgesetzt werden. Zu grosses oder zu schweres Handgepäck wird am Gate abgenommen und kostenpflichtig als Check-in Gepäck transportiert. Die Gebühren sind am Gate bedeutend höher und können nur mit der Kreditkarte beglichen werden.
Als Handgepäck gilt auch ein zusammenfaltbarer Kleidersack mit den Maximalmassen 57 x 54 x 15 cm.
Weitere Informationen finden Sie auf der Gebührenübersicht für aufgegebenes Gepäck.
Weniger Handgepäck, mehr Komfort
Mit weniger Handgepäck steigen Sie schneller ein, geniessen mehr Komfort an Bord und tragen zur Pünktlichkeit Ihres Fluges bei. Dafür überprüfen wir Handgepäck auch an der Sicherheitskontrolle und am Gate auf Menge, Masse und Gewicht.
Was die Bestimmungen nicht erfüllt, muss aufgegeben werden. Dies kann je nach Tarif kostenpflichtig sein. Bei stark frequentierten Flügen bitten wir Sie mitunter, auch regel konformes Handgepäck am Gate aufzugeben. Bitte achten Sie in jedem Fall darauf, ihre persönlichen elektronischen Geräte (z.B. E-Zigaretten, Powerbanks, Laptops, Smartphones usw.), Wertsachen, Pass und Medikamente mit in die Kabine zu nehmen..
Zusätzlich zum erlaubten Handgepäck dürfen Erwachsene und Kinder mit eigenem Sitzplatz Folgendes mit an Bord nehmen:
- Handtasche, Laptoptasche oder Schultertasche (maximal 40 x 30 x 10 cm)
- Kindersitz
- Ein Paar Gehhilfen, Arm- oder Beinschienen, sonstige Prothesen
- Medizinische Geräte
Sogenannte "Pocket Buggys" können Sie im Rahmen Ihrer erlaubten Handgepäckmenge an Bord nehmen, wenn sie entsprechend verpackt und nicht mehr als Kinderwagen erkennbar sind.
Auf ausgebuchten Flügen mit kleineren Flugzeugen kann es ausnahmsweise vorkommen, dass wir Handgepäck am Gate nachträglich einchecken müssen. Dies geschieht zu Ihrer Sicherheit und für Ihren Komfort.
Länder, wie beispielsweise die USA, haben strengere Vorschriften für Handgepäck. Passagiere der First- und Business Class müssen deshalb in diesen Ländern ihr zweites Handgepäck aufgeben.
Für Flüge ab und innerhalb von Südafrika gelten besondere Handgepäckbestimmungen. In der Economy Class dürfen ein Gepäckstück (Umfang max. 56 x 36 x 23 cm, Gewicht max. 7 kg) und eine schmale Laptoptasche mitgeführt werden. In der Business- und First Class dürfen zwei Gepäckstücke (Umfang max. 56 x 36 x 23 cm, Gewicht max. 7 kg) und eine schmale Laptoptasche mitgeführt werden.
Quicklinks
Flüssigkeiten im Handgepäck
Flüssigkeiten im Handgepäck unterliegen speziellen Bestimmungen. Auch Gels, Cremes und Lotionen gelten als Flüssigkeiten. Beachten Sie für alle SWISS Flüge folgende Beschränkungen:
- Flüssigkeiten müssen sich in einem Behälter befinden, der maximal 100 ml fasst
- Die Behälter müssen in einem wiederverschliessbaren, durchsichtigen Plastikbeutel verstaut werden, der maximal 1 Liter fasst
- Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt (erhältlich im Handel/am Flughafen)
- Der Beutel mit allen Behältern muss vollständig geschlossen und der Sicherheitskontrolle vorgewiesen werden
Ausnahmen: Medikamente und Spezialnahrung
Grössere Mengen Flüssigkeiten (maximal 2 Liter) können Sie im aufgegebenen Gepäck transportieren, wenn es sich dabei nicht um gefährliche Gegenstände handelt.
Flüssige Duty-Free-Artikel
Flüssige Duty-Free-Artikel müssen ordnungsgemäss verpackt und versiegelt worden sein (gemäss ICAO-Bestimmungen). Zudem muss die Verpackung einen Kaufnachweis enthalten. Artikel, die vor der Sicherheitskontrolle gekauft wurden und die Bestimmungen nicht erfüllen, werden beschlagnahmt.
Sonderbestimmungen für Flüge in die USA
Reisende mit einem Anschlussflug innerhalb der USA müssen diese flüssigen Duty-Free-Artikel nach der Landung in den USA im aufgegebenen und registrierten Gepäck verstauen.
Quicklinks
Verbotene Gegenstände im Handgepäck
Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie bestimmte Gegenstände nicht im Handgepäck transportieren. Verbotenes wird bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ausnahmslos beschlagnahmt. Das gilt auch für Artikel, die zuvor am Flughafen gekauft wurden. SWISS haftet nicht für beschlagnahmte Gegenstände.
Transportieren Sie solche Gegenstände in einem Gepäckstück, das Sie beim Einchecken aufgeben. So vermeiden Sie Ärger und Verluste bei der Sicherheitskontrolle.
Im Handgepäck nicht erlaubt sind:
Waffen
- Waffen aller Art, auch Imitationen und Spielzeug
- Signal- und Startpistolen
- Pfeil und Bogen, Armbrust, Harpune
Schockgeräte
- Elektroschockwaffen, Taser, Schockstäbe und Ähnliches
- Geräte zur Tierbetäubung und Schlachtgeräte
Spitze oder scharfkantige Gegenstände
- Gegenstände zum Hacken, Zerlegen oder Zerteilen wie z. B. Äxte, Beile und Hacken
- Eispickel
- Rasierklingen
- Kartonschneider
- Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm
- Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm ab Scherengelenk
- Spitze oder scharfkantige Kampfsportgeräte
- Schwerter und Säbel
Werkzeuge
- Brecheisen
- Bohrer und Bohrerbits sowie tragbare, schnurlose Akkuschrauber
- Werkzeuge mit einer Klingen- oder Schaftlänge von mehr als 6 cm, die als Waffe verwendet werden könnten (z. B. Schraubenzieher oder Meissel)
- Sägen sowie tragbare, schnurlose Motorsägen
- Lötlampen
- Bolzenschuss- und Nagelgeräte
Stumpfe Waffen
- Baseball- und Softballschläger
- Schlaggeräte oder Stöcke, wie beispielsweise Gummiknüppel, Totschläger, Schlagstöcke, Kampfsportgeräte
Diese Liste ist nicht abschliessend.
Die Bestimmungen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Flughäfen und können daher variieren.