Ausnahme Munde-Nasen Bedeckung

An Bord gilt die Tragepflicht für eine Mund-Nasen-Bedeckung für alle Passagiere und Mitarbeiter. Ausgenommen von der Verpflichtung sind lediglich Kinder unter zwölf Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen.

Eine Ausnahme von der Tragepflicht akzeptieren wir nur unter Vorlage eines anerkannten negativen PCR-Testresultats und eines ärztlichen Attests auf dem SWISS Formular. Das PCR-Testergebnis darf vor jeweiligem Reiseantritt des Hin- und Rückfluges nicht älter als 48 Stunden sein. Sollten Sie diese Anforderungen nicht erfüllen können, ​kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail.

Bitte schicken Sie uns an diese Adresse keine sensiblen Informationen zu Ihrer Person, wie z.B. Gesundheitsbefunde oder Atteste. Die Kontaktaufnahme über diese E-Mailadresse erfolgt unverschlüsselt.