Gegenstände zur Steigerung des Reisekomforts: Was ist an Bord erlaubt?
Gegenstände zur Steigerung des Reisekomforts dürfen an Bord verwendet werden, sofern sie die Flugsicherheit und den Reisekomfort der anderen Mitreisenden nicht einschränken.
Welche Gegenstände zur Steigerung des Reisekomforts dürfen nicht an Bord verwendet werden?
Gegenstände zur Steigerung des Reisekomforts dürfen nicht an Bord verwendet werden, wenn sie:
- an einem Teil des Sitzes oder an einem anderen Teil des Flugzeugs befestigt werden müssen
- den Komfort der anderen Fluggäste beeinträchtigen (zum Beispiel den Zugang zum Gang für andere Fluggäste verhindern);
- das Zurücklehnen des Vordersitzes beeinträchtigen oder verhindern;
- den Zugang zu den Sauerstoffmasken bei einem Druckabfall verhindern; oder
- das ordnungsgemässe Anlegen des Sicherheitsgurtes verhindern.
Die definitive Einschätzung der Auswirkung der Gegenstände auf die Flugsicherheit liegt bei der Flugbesatzung.
Wann dürfen Gegenstände zur Erweiterung der Sitzfläche für Kleinkinder verwendet werden?
Gegenstände zur Erweiterung der Sitzfläche für Kleinkinder dürfen erst verwendet werden, wenn das Anschnallzeichen nach dem Start ausgeschaltet ist. Sie müssen während Start und Landung verstaut sein.
Auf welchen Sitzen dürfen Gegenstände zur Erweiterung der Sitzfläche für Kleinkinder verwendet werden?
Gegenstände zur Erweiterung der Sitzfläche für Kleinkinder dürfen auf Sitzen neben einem Fenster oder auf Mittelsitzen in einem Sitzblock zwischen zwei Gängen verwendet werden.
Sie dürfen nicht auf Sitzen am Gang, in der Sitzreihe hinter einer Trennwand oder bei Notausgängen verwendet werden.
Die Verwendung von zwei oder mehr Gegenständen zur Erweiterung der Sitzfläche für Kinder und Kleinkinder an zwei nebeneinanderliegenden Sitzen ist nicht zulässig.
Weitere Vorgaben bei der Verwendung von Gegenständen zur Erweiterung der Sitzfläche für Kleinkinder
- Kleinkinder müssen mit dem Sicherheitsgurt quer über den Bauch oder die Brust angeschnallt werden, mit dem Kopf an der Rückenlehne des eigenen Sitzes und den Füssen in Flugrichtung.
- Wenn das Anschnallzeichen während des Fluges eingeschaltet wird, müssen Kleinkinder jünger als 2 Jahre auf den Schoss der Eltern genommen werden, und mit dem Kindergurt angeschnallt werden.
Gegenstände zur Steigerung des Reisekomforts sind Teil des Handgepäcks und müssen sämtliche Bestimmungen für Handgepäck erfüllen.
Gegenstände zur Steigerung des Reisekomforts müssen ebenfalls die Vorgaben zu gefährlichen Gegenständen an Bord erfüllen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.
Eine umfangreiche Liste von gefährlichen Gegenständen finden Sie auch auf der Website des Flughafens Zürich.
SWISS lehnt die Haftung jeglicher Schäden aufgrund der Nutzung von Gegenständen zur Steigerung des Reisekomforts ab.