Bestimmungen zur Einreise weltweit
Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den aktuell gültigen Einreisebestimmungen* Ihres Reiseziels. So bleibt Ihnen genügend Zeit sicherzustellen, dass Ihre Reisedokumente den Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels entsprechen oder das nötige Visum bzw. die nötige Reisegenehmigung zu beantragen. Es liegt in Ihrer Verantwortung sich zu informieren und die geforderten Dokumente mitzuführen.
Für alle Passagiere besteht die Möglichkeit, sich bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes über Einreisebestimmungen zu erkundigen.
Ausführliche Informationen zu Einreisebestimmungen, Passanforderungen und kurzfristigen länderspezifischen Anpassungen finden Sie im IATA Travel Centre.
Bitte beachten Sie, dass unabhängig davon, ob Sie ein Flughafen Transit Visum brauchen oder nicht, die Airline darüber entscheidet, ob Sie auf den Flug zugelassen werden. Dies trifft auch zu, wenn Sie über alle notwendigen Dokumente für Ihre Reise verfügen.
Ausweispapiere und Visum
Informieren Sie sich unbedingt über die Anforderungen an Ausweispapiere und über die Visavorschriften Ihres Reiseziels. Auskunft gibt Ihr Reiseveranstalter oder die Botschaft des jeweiligen Landes. Wenn Sie ein Visum erhalten, dann überprüfen Sie, ob es für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist. Für Tiere, Fahrzeuge oder Kulturgüter gelten je nach Land unterschiedliche Bestimmungen bezüglich Einreise und Verzollung.
Kinder auf Reisen
Wenn ein Kind allein oder mit nur einem Elternteil reist, braucht es in vielen Fällen eine Reiseerlaubnis der Eltern respektive des nicht anwesenden Elternteils. Ohne dieses Dokument können Behörden die Ein- oder Ausreise verweigern. Teilweise wird die Fluggesellschaft zusätzlich mit einer Geldbusse belegt. SWISS behält sich vor, solche Bussen an die Verursacher weiterzuleiten.
API Passagierdaten übermitteln
Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, auswärtigen Behörden zusätzliche Passagierdaten zu übermitteln. Die Übermittlung der Passagierdaten erfolgt am Abflugtag über das Advanced Passenger Information System (APIS). Korrekte und vollständige Angaben ersparen Ihnen Unannehmlichkeiten am Zielflughafen. Übermitteln Sie Ihre Daten bis spätestens 72 Stunden vor Abflug online auf swiss.com. Falls das nicht möglich ist, werden diese am Check-in Automaten oder beim Einchecken am Schalter erfasst.
Flüge über ausländisches Territorium
Behörden einiger Länder, wie z. B. die USA und Russland, verlangen zusätzlich auch die Übermittlung von Passagierdaten von Flügen, die deren Territorium überqueren.
Wichtig für Reisende
Brasilien
Der Brazilian National Council of Justice (CNJ) verlangt eine von beiden Elternteilen unterzeichnete Einverständniserklärung, wenn ein Kind unbegleitet oder nur von einem Elternteil oder einem anderen Erwachsenen begleitet reist. Diese Vorschrift gilt nur für brasilianische Staatsbürger. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website des CNJ.
Hier finden Sie auch das vom National Council of Justice herausgegebene "Children Travelling Abroad Manual". Dieser Leitfaden enthält das offizielle Formular für die Einverständniserklärung für Auslandsreisen.
Vereinigtes Königreich
Für eine visafreie Einreise in das Vereinigte Königreich gelten spezielle Vorschriften. Staatsangehörige ausgewählter Länder benötigen eine ETA-Reisegenehmigung.
USA
Für eine visafreie Einreise in die USA gelten spezielle Vorschriften. Passagiere benötigen eine ESTA-Reisegenehmigung, und ihr Pass muss gewisse Kriterien erfüllen.
* SWISS bemüht sich Ihnen stets die aktuellsten Informationen zur Verfügung zu stellen, jedoch handelt es sich bei den Einreisebestimmungen um behördliche Vorgaben, die ausserhalb des Ermessens der Fluggesellschaft liegen. Aufgrund der sich ständig ändernden Bestimmungen in den einzelnen Ländern, kann SWISS keine Gewähr für die Aktualität der dargestellten Informationen übernehmen.