Umweltkostenzuschlag

Der Umweltkostenzuschlag gilt für von der Lufthansa Group vermarktete und durchgeführte Flugsegmente mit Abflügen aus den EU-27-Ländern sowie aus Großbritannien, Norwegen und der Schweiz. Der Zuschlag fällt ebenfalls an, wenn das entsprechende Flugsegment von bestimmten Joint-Venture-Partnern durchgeführt wird.