Kinderarbeit
Als weltweit tätiges Unternehmen verpflichtet sich Swiss International Air Lines, Risiken im Zusammenhang mit Kinderarbeit in der eigenen Geschäftstätigkeit und entlang der Lieferkette zu erkennen, zu minimieren und zu verhindern.
Swiss International Air Lines orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorschriften, wichtigen internationalen Konventionen und Erklärungen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den Zehn Prinzipien des UN Global Compact und der IATA-Resolution zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Risikomanagement und Risikoanalyse
Swiss International Air Lines hat eine Reihe von Instrumenten und Verfahren eingeführt, um Risiken im Zusammenhang mit Kinderarbeit in der eigenen Geschäftstätigkeit und entlang der Lieferkette zu identifizieren, zu minimieren und zu verhindern.
Whistleblower-System
Swiss International Air Lines ist auf Informationen angewiesen, um Risiken im Zusammenhang mit Kinderarbeit so früh wie möglich zu erkennen, zu minimieren und zu verhindern. Swiss International Air Lines-Mitarbeitenden und Dritten stehen mehrere Beschwerdewege zur Verfügung: Sie können sich zum Beispiel über ein elektronisches Whistleblower-System direkt an das Menschenrechtsbüro des Lufthansa-Konzerns oder an eine externe Ombudsperson wenden.
Berichterstattung
Swiss International Air Lines ist im Bericht enthalten, den die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft gemäss dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erstellt hat. Swiss International Air Lines wird den Bericht hier veröffentlichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Lufthansa Group und hier unten.