Compliance
Compliance beschreibt alle Massnahmen, die das rechtmässige Verhalten von Unternehmen, ihrer Leitungsorgane und ihrer Mitarbeitenden im Hinblick auf gesetzliche und unternehmensinterne Ge- und Verbote gewährleisten.
Mit dem Compliance-Programm von SWISS, welches auf dem Compliance-Programm der Lufthansa Gruppe beruht, sollen die Mitarbeitenden und das Unternehmen vor Gesetzesverstössen bewahrt und gleichzeitig darin unterstützt werden, Gesetze richtig anzuwenden. Das Compliance-Programm setzt sich aus den Bausteinen Competition, Kapitalmarkt, Integrity und Embargo Compliance zusammen. Über ein Ombudssystem besteht die Möglichkeit, Verdachtsmeldungen im Hinblick auf wirtschaftskriminelle Handlungen oder Verstösse gegen die Compliance-Regelungen abzugeben.
Das Compliance-Programm wird fortlaufend weiterentwickelt und beinhaltet u. a. detaillierte Compliance Richtlinien, Schulungen (eLearnings und Präsenzschulungen) und eine Compliance Organisation, die sich aus den für das Thema Compliance verantwortlichen Mitarbeitenden und einem SWISS Compliance Ausschuss zusammensetzt. Zudem erfolgen regelmässige Berichte zu Compliance Themen und Fällen an die Führungsgremien von SWISS und Lufthansa.
Code of Conduct
Der Code of Conduct und seine Inhalte bilden die Basis für unsere alltäglichen geschäftlichen Tätigkeiten sowie für den Umgang mit unseren Aktionären, Kollegen, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern und weiteren Interessengruppen. Der Code of Conduct ist dazu gedacht, die verschiedenen Bereiche unseres Unternehmens und unserer Geschäftstätigkeiten möglichst umfassend abzudecken. Er soll uns in ethisch oder rechtlich kritischen Situationen, mit denen wir in unserer internationalen Arbeitswelt konfrontiert werden, als Leitfaden dienen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen hilft dabei, die Sicherheit, die Qualität und die Nachhaltigkeit unseres Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder zu erhalten und zu verbessern.
Ombudssystem
SWISS ist darauf angewiesen, dass potenzielle Gesetzesverstösse umgehend angezeigt werden. Denn nur so können Missstände unverzüglich behoben und Schäden (z.B. Schadensersatzklagen, Straf- oder Kartellverfahren, Reputationsverlust) effektiv abgewendet werden.
Insbesondere wenn Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Kunden den konkreten Verdacht haben, dass durch ein Verhalten von SWISS:
- Wirtschaftsstraftaten wie Korruption, Betrug oder Untreue,
- Verstösse gegen das Wettbewerbs- oder Kartellrecht,
- Insiderhandel oder Marktmanipulation
begangen werden, sollten sie sich deshalb umgehend entweder direkt mit dem SWISS Compliance Counsel oder mit dem externen Ombudsmann Dr. Rainer Buchert in Verbindung setzen.
Bei dem Ombudsmann handelt es sich um einen freiberuflich tätigen Anwalt, der kein Angestellter von SWISS ist. Als neutrale, unabhängige Anlaufstelle nimmt er Hinweise telefonisch oder schriftlich entgegen und leitet diese – soweit der Hinweisgeber dies wünscht – nur in anonymisierter Form zur weiteren Bearbeitung an den SWISS Compliance Counsel weiter.
Bitte beachten Sie ausserdem: Der Ombudsmann nimmt keine Aufgaben des Kundenservice wahr. Daher bearbeitet er weder Beschwerden zu Flug- und Gepäckunregelmässigkeiten noch zu Buchungen. Er leitet diese Anliegen auch nicht weiter.
Elektronisches Hinweisgebersystem
Sie können über unser elektronisches Hinweisgebersystem einfach, sicher und wenn gewünscht auch anonym einen Hinweis geben. Das System ermöglicht Ihnen, dem Lufthansa Group Corporate Compliance Office verschlüsselt und geschützte Nachrichten zu schicken.