Antrag Drehgenehmigung für Medienschaffende

Für Film-, Foto- oder Audioaufnahmen im Kontext von SWISS bitten wir Sie, unser Formular auszufüllen.

Sehr geehrte Medienschaffende

Sie planen, an Bord eines unserer Flugzeuge (in der Luft oder am Boden) oder an einem Flughafen Film-, Foto- oder Audioaufnahmen zu machen, die im Kontext von SWISS stehen? Um Sie bestmöglich unterstützen zu können, möchten wir Sie bitten, die Aufnahmen rechtzeitig über das untenstehende Formular zu beantragen. Die Anträge werden zu Bürozeiten bearbeitet und benötigen mindestens fünf Werktage Vorlaufzeit. Bitte beachten Sie, dass bei Aufnahmen an Flughäfen bei den entsprechenden Stellen eine separate Bewilligung eingeholt werden muss.

Fragen zu den Aufnahmen

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Filmaufnahmen Fotoaufnahmen Audioaufnahmen
Please enter the date or select a date from the calendar. Use arrow up or down keys to access the calendar.

An welchen Orten sollen die Aufnahmen stattfinden?*

Bitte beachten Sie, dass Aufnahmen bei den Sicherheitskontrollen nicht gestattet sind. Allfällige Bewilligungen müssen bei den entsprechenden Behörden beantragt werden.

Aufnahmen

Sollen die Aufnahmen an Bord eines SWISS Flugzeugs stattfinden?

Please enter the date or select a date from the calendar. Use arrow up or down keys to access the calendar.

Verwendungszweck

Bitte geben Sie an, welche Ausrüstung Sie für die Aufnahmen nutzen möchten (Details zu Kameratyp, Mikrophon, Akku, Beleuchtung etc.). Führen Sie die technischen Details so genau wie möglich auf, um Rückfragen zu vermeiden.

Angaben zu den beteiligten Personen

Beteiligte Personen

Angaben zur Kontaktperson

Frau Herr Divers

Dokumenten-Upload

Bitte laden Sie hier nachfolgende Dokumente als PDF-Dateien hoch:

Kopie von Pass/ID und der Flugtickets aller beteiligter Personen, weitere Dateien.

Hinweise

Diese Erlaubnis wird ausschliesslich für den Erhalt und die Verwendung der beschriebenen Aufnahmen und für den oben angegebenen Zweck erteilt. Jede darüber hinausgehende Nutzung des Materials – insbesondere die Weitergabe an Dritte – ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Swiss International Air Lines (SWISS) gestattet. Jegliche Verwendung dieses Materials (einschliesslich des von SWISS zur Verfügung gestellten Bildmaterials) in einer Weise, die den Inhalt oder den Kontext verfälschen könnte, ist untersagt.

  • Fühlen sich Fluggäste durch die oben genannten Aktivitäten gestört, kann SWISS deren vorübergehende Unterbrechung oder dauerhafte Einstellung anordnen. Den Anweisungen der Kommandantin/des Kommandanten und der gesamten Besatzung ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Dritte haben das Recht zu bestimmen, ob ihr Bild verwendet werden darf und dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung auf Film- oder Fotoaufnahmen erscheinen.
  • Für das Film-/Foto-/Audioteam gilt die gleiche Anschnallpflicht wie für alle anderen Passagiere. Den Anweisungen der Besatzung ist jederzeit Folge zu leisten.

Sicherheitsvorschriften für die technische Ausrüstung an Bord

Bei der Verwendung technischer Ausrüstung (Videokameras, Beleuchtung, Tonaufzeichnungsgeräte usw.) an Bord sind folgende Sicherheitsvorschriften zu beachten:

  • Nur nach sorgfältiger Prüfung der elektromagnetischen Auswirkungen durch SWISS Technical Services und nur mit deren Genehmigung dürfen technische Geräte an die Stromversorgung angeschlossen und Sender jeglicher Art verwendet werden.
  • Sämtliche Geräte, die den Eindruck erwecken, dass sie die Leistung von Flugzeugsystemen und/oder -ausrüstungen beeinträchtigen, sind auf Verlangen der Besatzung sofort abzuschalten.
  • Kabel, Geräte oder Peripheriegeräte (z. B. Lampen) dürfen zu keiner Zeit so positioniert werden, dass sie den Zugang zu Notausgängen und Evakuierungswegen blockieren oder behindern.
  • Die gesamte Ausrüstung muss bei Start und Landung sicher verstaut sein.
  • Während des Starts und der Landung darf nicht gefilmt oder fotografiert werden, es sei denn, SWISS hat vorgängig gesonderte Sicherheitsvorkehrungen hierfür getroffen.
  • Alle batteriebetriebenen Geräte müssen mit gasdichten Batterien betrieben werden.
  • Die Vorschriften für die Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien in der Kabine und im Gepäck müssen eingehalten werden.
  • Lassen Sie keine Materialien oder technischen Geräte zurück; sammeln Sie alle verwendeten Materialien vor dem Verlassen des Flugzeugs ein, die in der beigefügten Materialliste angegeben sind.

Haftungsbestimmungen

  • Das Film-/Foto-/Audioteam haftet für allfällige Schäden, die durch seine Aktivitäten verursacht werden.
  • Das Film-/Foto-/Audioteam kann SWISS sowie deren Angestellte oder Beauftragte nicht haftbar machen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder die Beförderungsbedingungen sehen dies vor.
  • Die Produktionsfirma/der Broadcaster haftet für allfällige Rechtsverletzungen, die sich aus der Verwendung oder Übertragung des von SWISS erhaltenen Materials ergeben und stellt SWISS von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
  • Die Beschränkungen für die Verwendung von Sendern und Empfängern an Bord eines Flugzeugs sind einzuhalten. Für die Verwendung solcher Geräte ist die Bewilligung von SWISS Technical Services einzuholen.

Bitte bestätigen Sie die Haftungsbestimmungen*

Abschicken