SWISS passt die Regelung des Gebrauchs von tragbaren elektronischen Geräten (PED) an Bord an
30.04.2014
Ab Donnerstag 1. Mai 2014 erlaubt SWISS den Gebrauch von tragbaren elektronischen Geräten während des ganzen Flugs. Dies unter der Bedingung, dass sie sich im „Flugmodus“ befinden – Wireless- und Bluetooth-Funktionen müssen nach wie vor deaktiviert sein.
Bisher war der Gebrauch von tragbaren elektronischen Geräten (PED) im „Flugmodus“ aus regulatorischen Gründen ausschliesslich nach Erreichen der Reiseflughöhe erlaubt. Neu können Fluggäste die Geräte im „Flugmodus“ während des gesamten Fluges - vom Start bis zur Landung - benutzen. Zu tragbaren elektronischen Geräten gehören Tablets, E-Readers und Mobiltelefone inklusive privater Kopfhörer. Die einzigen Beschränkungen dieser neuen Richtlinien betreffen den Gebrauch bei Ab- oder Anflüge bei schlechten Sichtverhältnissen. Ausserdem müssen grössere zusammenklappbare elektronische Geräte wie Laptops oder Notebooks während dem Rollen, des Starts und der Landung nach wie vor komplett ausgeschaltet und sorgfältig verstaut werden.
Diese Neuerung beruht auf einer Anpassung der Richtlinien der European Aviation Safety Agency (EASA) vom vergangenen Dezember, welche bereits 2013 analog in den USA von der Federal Aviation Administration (FAA) publiziert wurde. In den vergangenen Monaten hat SWISS die Handbücher des fliegenden Personals sowie die aufgezeichneten Ankündigungen und die Filmsequenzen zur Sicherheit an Bord an die neuen Regelungen für das Startdatum 1.5.2014 vorbereitet. SWISS Passagiere finden zusätzlich detaillierte Informationen zu den neuen Richtlinien im Bordmagazin „SWISS Magazine“.
Diese Entwicklung betrifft ausschliesslich die Nutzung tragbarer elektronischer Geräte und umfasst keine Einführung von Telefonie oder Internet an Bord.