Staatsvertrag: SWISS zum Nein des Ständerates
18. März 2003
Der Ständerat hat in seiner heutigen Sitzung den Staatsvertrag mit Deutschland abgelehnt. Nach dem Scheitern des Staatsvertrags in der vorgelegten Form ist nun abzuwarten, welche Schritte von deutscher Seite unternommen werden. Erst dann ist dazu eine Stellungnahme möglich.
SWISS hofft, dass bei dieser neuen Ausgangslage auf politischer Ebene doch noch eine Kompromisslösung gefunden wird. Dies umso mehr, als sich seit den Verhandlungen zu diesem Vertrag die Voraussetzungen in der europäischen und schweizerischen Zivilluftfahrt grundlegend verändert haben. Zudem liegen nun auch genauere Erkenntnisse über die negativen Auswirkungen der Beschränkungen des Staatsvertrags für den Betrieb des Flughafens Zürich vor.
Ob SWISS gegen allfällige neue einseitige Massnahmen Deutschlands den Rechtsweg beschreiten wird, ist dann zu entscheiden, wenn solche erlassen werden. In Bezug auf die geltende deutsche Verordnung, welche seit dem 27. Oktober 2002 die Anwendung der Wochenend- und Feiertagsregelung vorschreibt, wird SWISS vorsorglich und fristgemäss eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einreichen. Damit soll verlangt werden, dass der Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 24. Januar diesen Jahres im Rahmen einer Revision durch das Bundesverwaltungsgericht überprüft wird.