Urteil bringt schwerwiegende Konsequenzen
19. Juni 2003
Das Schiedsgericht hat die Forderung der SWISS PILOTS abgewiesen, bei Entlassungen zuerst sämtliche ehemaligen Swissair Piloten zu berücksichtigen, bevor dem ersten ehemaligen Crossair Piloten gekündigt werden kann. Bei Ueberbestand an Piloten, so das Schiedsgericht, sei im Verhältnis der Grössenordnung der beiden bestehenden Korps in einem sogenannten Reissverschlusssystem abzubauen. Dieses Urteil hat für SWISS schwerwiegende Konsequenzen.
Das Schiedsgericht hat mit Schiedsspruch vom 17.Juni 2003 den Antrag der SWISS PILOTS abgewiesen, dass bei Reduzierung der Flotte und bei der Entlassung von Piloten zuerst allen ehemaligen Swissair Piloten, die im Europa- und Langstreckenbereich eingesetzt werden, gekündigt werden muss, selbst wenn 50 bis 100-plätzige Regionalflugzeuge abgebaut werden. Ebenfalls abgewiesen wurde der Antrag der SWISS, dass bei Stilllegung von Flugzeugen der Regionalflotte, die auf diesen Flugzeugen eingesetzten ehemaligen Crossair Piloten abgebaut und dass umgekehrt bei Stilllegung von grossen Europa- und Langstreckenflugzeugen, die ehemaligen Swissair Piloten entlassen werden.
In seinem Entscheid hat das Schiedsgericht für den Fall der Stilllegung von Flugzeugen und den damit verbundenen Abbau von Piloten ein proportionales Reissverschlusssystem vorgeschrieben.
Das Resultat des Schiedsspruchs - sollte dieser rechtskräftig werden - hat für SWISS äusserst schwerwiegende Folgen. Das Reissverschlusssystem verursacht erhebliche Mehrkosten und raubt der SWISS die Möglichkeit, die geplante Reduktion der Flotte nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmen, sowie das mit der Reduzierung verbundene Einsparungspotential auszuschöpfen.
SWISS wird mit den Pilotenverbänden die Konsequenzen dieses Urteils besprechen.
SWISS informiert am Dienstag, 24. Juni, 1400 an einer Medienkonferenz am Hauptsitz in Basel über die bevorstehende Restrukturierung und die Konsequenzen des Schiedsgerichtsurteils.