SWISS, kapers und Unia haben sich auf einen Sozialplan für das Kabinenpersonal inhaltlich geeinigt. Dieser tritt per 1. Juli 2003 in Kraft.
Für die Kündigungen beim Kabinenpersonal als Folge der Restrukturierung von SWISS werden alle Betroffenen von einem gültigen Sozialplan profitieren können. Damit haben alle Personalkategorien der SWISS (Boden, Cockpit und Kabine) einen Sozialplan, der in den Grundzügen die gleichen materiellen Leistungen beinhaltet.
Avis an die Redaktionen Einzelheiten des Sozialplans werden in der Öffentlichkeit nicht kommentiert.