Neues Distributionsmodell 2005
29. Juni 2004
Ab 1. Januar 2005 führt SWISS in der Schweiz ein neues Distributionsmodell ein. Das neue Modell sorgt für grössere Kostentransparenz, da die Dienstleistungen von Fluggesellschaft und Reisebüro klar getrennt werden. Die bisherigen Kommissionszahlungen von SWISS an die Reisebüros werden aufgehoben. Die Reisebüros werden künftig ihre Dienstleistung dem Kunden direkt verrechnen. Der Schweizerische Reisebüro-Verband (SRV) wurde in die Ausarbeitung des neuen Distributionsmodells miteinbezogen. SWISS hat die Reisebranche schriftlich informiert.
Bereits im Sommer 2003 hatte SWISS angekündigt, auf den 1. Januar 2005 ein neues Distributionsmodell in der Schweiz einzuführen. Damit folgt die Fluggesellschaft einem weltweiten Wandel in der Luftfahrtindustrie. Die Überkapazität und das Aufkommen von Low Cost Carrier ändern das Konkurrenzumfeld und zwingen die Airlines zu Kostenreduktion insbesondere im Vertrieb. Gleichzeitig brechen die Tarife für viele Strecken ein und prozentuale Kommissionen der Fluggesellschaften tragen immer weniger zur Wirtschaftlichkeit der Reisebüros bei.
Beim Verkauf eines Flugscheins erbringt das Reisebüro sowohl Leistungen für den Kunden als auch für die Fluggesellschaft. Dienstleistungen, die das Reisebüro im Namen der Fluggesellschaft ausführt, werden ab dem 1. Januar 2005 durch die zusätzlich dem Kunden verrechnete Ausstellungs- oder Beratungsgebühr vergütet. Diese ersetzt die bisherige Kommission. Auch SWISS wird ab 1. Januar 2005 im Direktverkauf (Internet, Call Center und Ticket Offices) Servicegebühren erheben. Diese betragen pro Flugschein CHF 50.- für Europaflüge und CHF 80.- für Langstreckenflüge. Bei Buchungen auf swiss.com werden CHF 25.- erhoben. Um sich im Wettbewerb gegen die Low-Cost-Carrier behaupten zu können, wird SWISS, wie bis anhin, im Internet für Web Specials und die beiden niedrigsten Buchungsklassen im Europaverkehr keine Servicegebühr erheben.
Das Prinzip der Beratungsgebühren für Dienstleistungen im Reisebüro wird auf dem Schweizer Markt bereits seit mehreren Jahren angewendet.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Zusammenarbeit zwischen SWISS und dem Reisebüro erfolgt weiterhin auf Grundlage der geltenden IATA-Resolution 824. Das Reisebüro bleibt somit Agent der SWISS.
Da SWISS die Preise im Laufe des Jahres 2003 um bis 30% gesenkt hat, ist eine Preisreduktion, trotz des Wegfalls der Kommission, nicht geplant.