Kraftloserklärung mit Barabfindung der im Publikum verbliebenen SWISS-Aktien
02.09.2005
Squeez-Out Verfahren wird voraussichtlich noch dieses Jahres abgeschlossen
Die Schweizer Gesellschaft AirTrust AG hat eine Klage auf Kraftloserklärung der im Publikum verbliebenen Aktien von SWISS eingereicht. Die betroffenen SWISS-Aktionäre erhalten nach Abschluss des Verfahrens die gleiche Entschädigung wie die übrigen Aktionäre, die ihre Aktien während des Angebots an AirTrust AG angedient haben. SWISS rechnet damit, dass das Ver-fahren noch dieses Jahr abgeschlossen werden kann.
Das Zivilgericht Basel-Stadt hat heute im Schweizerischen Handelsamtsblatt bekannt gegeben, dass AirTrust die Kraftloserklärung der im Publikum verbliebenen Aktien von SWISS sowie aller noch ausstehenden Rechte zum Erwerb von SWISS-Aktien verlangt hat. SWISS hat die Gut-heissung der von AirTrust AG verlangten Kraftloserklärung beantragt.
Die verbliebenen Publikumsaktionäre von SWISS erhalten nach der Kraftloserklärung ihrer Aktien den gleichen Angebotspreis wie die Aktionäre, die ihre Aktien während des Angebots an AirTrust angedient haben. SWISS-Aktionäre, die ihre SWISS-Aktien in einem offenen Depot verwahren, erhalten nach der Kraftloserklärung den Angebotspreis von CHF 8.96 automatisch auf ihr Konto ausbezahlt. Heimverwahrer wenden sich an das Aktienregister von SWISS, um den Angebotspreis ausbezahlt zu bekommen.