Neuer GAV für SWISS Bodenpersonal mit 2 Prozent Lohnerhöhung
23.November 2010
SWISS und die Gewerkschaften und Personalverbände KV Schweiz, PUSH, SEV-GATA, VPOD Sektion Luftverkehr haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Bodenpersonal in der Schweiz geeinigt. Der Vertrag beinhaltet eine Erhöhung des Basissalärs um 2 Prozent.
SWISS und die zuständigen Personalverbände begrüssen, dass in einem konstruktiven Dialog ein Vertragswerk mit attraktiven Arbeitsbedingungen ausgehandelt werden konnte. Der neue Gesamtarbeitsvertrag für das SWISS Bodenpersonal ist bereits ab 1. Januar 2011 gültig.
Der GAV bringt Verbesserungen in den Bereichen Salär, Vaterschaftsurlaub und Pensionskasse. Er umfasst eine Erhöhung des monatlichen Basissalärs um 2% (mindestens aber Fr. 100.- pro Monat), die Anhebung der Salärbänder in allen Tarifgruppen um 2.5% sowie die Einführung von 5 Tagen Vaterschaftsurlaub. Zudem wurde die Erhöhung der Übergangsrente zwischen der ordentlichen Pensionierung im Alter von 63 Jahren und der Erreichung des AHV-Alters auf eine ganze AHV-Maximalrente (bisher eine halbe) festgelegt. Das Vertragswerk beinhaltet ausserdem neue Bestimmungen für die berufliche Weiterbildung und zur Weiterbeschäftigung nach dem Mutterschaftsurlaub. Das Gewinnbeteiligungsmodell wird im neuen GAV beibehalten.
Mit dem Zustandekommen eines neuen Gesamtarbeitsvertrages kann der bisherige GAV 2005 frühzeitig abgelöst werden. Die Laufzeit des neuen Rahmenwerks beträgt mindestens dreieinhalb Jahre ab Vertragsbeginn. Das neue Vertragswerk muss noch durch die zuständigen Gremien der Sozialpartner genehmigt werden.