Fluggesellschaften fechten Gebührenverfügung beim Bundesverwaltungsgericht an
16.12.2013
SWISS und weitere betroffene Flughafennutzer (Edelweiss Air, Lufthansa Passage Airlines, Austrian Airlines, Germanwings) wie auch das Board of Airline Representatives Switzerland (BAR) werden heute beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Gebührenverfügung der FZAG durch das BAZL einreichen.
Fairer Wettbewerb innerhalb der Aviatik-Wertschöpfungskette
„Trotz einer Systempartnerschaft mit der Flughafen Zürich AG sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen. Die Beschwerde ist notwendig, um unser Anliegen für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Luftfahrt und für eine ausgeglichene Lastenverteilung in der Aviatik-Industrie zu vertreten“, sagt SWISS CEO Harry Hohmeister.
Die Verfügung bedeutet für das gesamte System gemäss IATA Einschätzung eine Mehrbelastung von 115 Mio. CHF zwischen 2014 und 2017. Für den Hub-Carrier SWISS hat insbesondere die Erhöhung der Parkgebühren für Flugzeuge eine disproportionale Mehrbelastung zur Folge.
Durch die Beschwerde erhält die Verfügung aufschiebende Wirkung.
Keine Anfechtung des Entscheids zur Abschaffung des „Lärmfünflibers“
Als materielle Einwände gegen die Gebührenverfügung beklagen die Flughafennutzer unter anderem unsachgerechte Schlüssel für die Zuteilung der Vermögenswerte zum Aviation-Bereich, zu hohe geltend gemachte Kapitalkosten sowie fehlende Effizienzanreize für den Flughafenbetreiber.
Das von SWISS und anderen Flughafennutzern eingeleitete Rechtsverfahren richtet sich nicht gegen den Wegfall des zweckgebundenen Lärmfünflibers, welcher nichts mit den Flughafeninfrastrukturkosten zu tun hat. SWISS verlangt diesbezüglich keine Sistierung.