Bitte beachten Sie beim Lesen Folgendes:
"Wir", "unser", "wir selbst" und "uns" bezieht sich auf die Swiss International Air Lines AG mit Sitz in Basel, Schweiz.
"Sie", "Ihre" und "Sie selbst" bezieht sich auf alle Personen, mit Ausnahme der Besatzung, die aufgrund des Flugscheins in einem Flugzeug befördert werden oder befördert werden sollen (vergleiche dazu auch Definition "Fluggast").
"ÜBEREINKOMMEN" bezeichnet je nach Anwendbarkeit eine der folgenden gesetzlichen Grundlagen:
- das Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Flugverkehr, abgeschlossen in Warschau am 12. Oktober 1929 ;
- das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag vom 28. September 1955;
- das Warschauer Abkommen in der Fassung des Zusatzprotokolls Nr. 1 von Montreal (1975);
- das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag und des Zusatzprotokolls Nr. 2 von Montreal (1975);
- das Zusatzabkommen von Guadalajara (1961);
- das Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Flugverkehr, abgeschlossen in Montreal am 28. Mai 1999 (nachfolgend: Montrealer Übereinkommen).
"ANSCHLUSS-FLUGSCHEIN" bezeichnet einen auf Sie lautenden Flugschein, der in Verbindung mit einem anderen Flugschein ausgestellt wurde. Diese Flugscheine bilden zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag.
"AUFGEGEBENES GEPÄCK" bezeichnet das Gepäck, welches wir unter unsere Obhut nehmen, und für das wir einen Gepäckschein ausgestellt haben.
"BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETER" bezeichnet einen Verkaufsagenten, den wir ermächtigt haben, uns beim Verkauf unserer Luftbeförderungen zu vertreten.
"COUPON" bezeichnet sowohl einen Flugcoupon aus Papier als auch einen elektronischen Coupon; beide berechtigen den bezeichneten Fluggast zur Reise auf dem darin genannten Flug.
"DESIGNATIONSCODE" meint die Abkürzung, die eine bestimmte Fluggesellschaft bezeichnet.
"ELEKTRONISCHER COUPON" bezeichnet einen elektronischen Flugcoupon oder ein anderes Wertdokument, das sich in unserer Datenbank befindet.
"ELEKTRONISCHER FLUGSCHEIN" bezeichnet die Flugplanbestätigung, die von uns oder in unserem Namen ausgestellt wird, den elektronischen Coupon und, falls anwendbar, ein Einsteige-Dokument.
"FLUGCOUPON" bezeichnet den Abschnitt des Flugscheins, welcher den Vermerk "good for passage" trägt oder, im Falle des elektronischen Flugscheins, den elektronischen Coupon enthält und die Orte bezeichnet, zwischen welchen Sie zur Beförderung berechtigt sind.
"FLUGGAST" bezieht sich auf alle Personen, mit Ausnahme der Besatzung, die aufgrund des Flugscheins in einem Flugzeug befördert werden oder befördert werden sollen (vergleiche dazu auch Definition "Sie", "Ihre" und "Sie selbst").
"FLUGGAST-COUPON" oder "FLUGGAST-QUITTUNG" bezeichnet den Teil des von uns oder in unserem Namen ausgestellten Flugscheins, der als solches gekennzeichnet ist und Ihnen verbleibt.
"FLUGPLANBESTÄTIGUNG" bezeichnet ein Dokument oder Dokumente, welche wir Fluggästen ausstellen, die mit einem elektronischen Flugschein reisen. Sie enthält den Namen des Fluggastes, Fluginformationen und Hinweise.
"FLUGSCHEIN" bezeichnet entweder das als "Flug- und Gepäckschein" bezeichnete Dokument oder den elektronischen Flugschein mit den dazugehörenden Abschnitten; beide sind von uns oder in unserem Namen ausgestellt und beinhalten die Vertragsbedingungen und Hinweise.
"GEPÄCK" bezeichnet Ihre persönlichen Gegenstände, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Reise mitführen. Sofern nicht anders festgelegt, umfasst die Bezeichnung "Gepäck" sowohl Ihr aufgegebenes als auch Ihr nicht aufgegebenes Gepäck.
"GEPÄCKMARKE" bezieht sich auf das Dokument, das ausschliesslich für die Identifizierung des aufgegebenen Gepäcks ausgestellt wird.
"GEPÄCKSCHEIN" bezeichnet jenen Teil Ihres Flugscheins, der sich auf die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks bezieht.
"HÖHERE GEWALT" bezeichnet ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, auf die niemand Einfluss hat, und deren Folgen bei Einhaltung aller gebotenen Vorsichtsmassnahmen nicht zu verhindern gewesen wären.
"LUFTHANSA KONZERNGESELLSCHAFTEN" bedeutet Austrian Airlines, Eurowings, Germanwings, Brussels Airlines, Edelweiss Air AG, SWISS International Air Lines Ltd, Miles and More GmbH.
"MELDESCHLUSS/CHECK-IN" bezeichnet die durch uns festgesetzte Frist, bis zu welcher Sie die Check-in-Formalitäten abgeschlossen und Ihre Einsteige-Dokumente erhalten haben müssen.
"NICHT AUFGEGEBENES GEPÄCK" bezeichnet alles Gepäck ausser dem aufgegebenen Gepäck.
"PASSENGER NAME RECORD (PNR)" umfasst alle Informationen zur Reise eines Passagiers, die bei der Reservation und der Buchung in Datenbanken und in unserem Computer Reservationssystem gespeichert wurden.
"SCHADEN" bezeichnet Tod, Verletzung oder jede andere körperliche Schädigung eines Fluggastes, Verlust, Teilverlust, Diebstahl oder andere Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit der Beförderung oder durch andere damit verbundene Dienstleistungen entstanden sind, die wir ausgeführt haben.
"SZR" bezeichnet ein Sonderziehungsrecht gemäss Definition des Internationalen Währungsfonds [zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bedingungen entspricht 1 SZR etwa CHF 2.00].
"TAGE" bezeichnet alle sieben Tage der Woche. Bei der Anzeige eines Schadens wird der Tag nicht mitgezählt, an dem Sie die Anzeige absenden. Um die Gültigkeit des Flugscheins zu bestimmen wird der Tag, an dem der Flugschein ausgestellt oder der Flug angetreten wird, nicht mitgezählt.
"TARIFE" bezeichnet die veröffentlichten Flugpreise, Gebühren und Abgaben. Sie können die damit in Zusammenhang stehenden und, falls vorgeschrieben, behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft enthalten.
"TICKET" bezeichnet entweder das Dokument "Flugschein mit Gepäckabschnitt" oder das elektronische Ticket, in jedem Fall ausgegeben von uns oder in unserem Auftrag und einschliesslich der Vertragsbedingungen, Tarife, Hinweise und Coupons.
"TRANSPORTFÜHRER" bezeichnet einen anderen Lufttransportführer oder Transportführer als uns selbst, dessen Designationscode auf Ihrem Flugschein oder auf Ihrem Anschluss-Flugschein aufgeführt ist.
"VEREINBARTE ZWISCHENLANDEORTE" bezieht sich auf alle Orte, mit Ausnahme des Abflugs- und des Bestimmungsortes, die im Flugschein oder in unseren Flugplänen als vorgesehene Zwischenlandeorte Ihrer Reise aufgeführt sind.
"VERTRAGSBEDINGUNGEN" sind die Bedingungen, die in Ihrem Flugschein enthalten sind oder mit Ihrem Flugschein oder Ihrer Flugplanbestätigung mitgeliefert wurden, als solche bezeichnet sind und diese Beförderungsbedingungen und andere Hinweise zu ihrem Bestandteil erklären.
"ZWISCHENLANDUNG" bezeichnet eine geplante Unterbrechung Ihrer Reise an einem Punkt zwischen Abflugs- und Bestimmungsort.