Elektronische Geräte und Batterien
Persönliche elektronische Geräte und Batterien gelten als gefährliche Gegenstände. Dies liegt daran, dass sie bei Beschädigung Hitze erzeugen, kurzschliessen und Feuer fangen können.
Hier finden Sie detaillierte Informationen für Ihre persönlichen elektronischen Geräte und Batterien. Die Symbole zeigen Ihnen ob und unter welchen Bedingungen die Mitnahme erlaubt ist:
Die Mitnahme von defekten, beschädigten oder vom Hersteller aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen persönlichen elektronischen Geräten oder Batterien ist nicht gestattet.
Die Liste der elektronischen Geräte und Batterien ist nicht vollständig und kann jederzeit erweitert werden.
Die Leistung von Lithium Ionen Batterien wird in Wattstunden (Wh) angegeben. Bei Lithium Metall Batterien wird der Lithiumgehalt (LC) angegeben.
Umrechnungshilfe der Batterieleistung:
- Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (V) oder
- Wattstunden (Wh) = Milliamperestunden (mAh) x Spannung (V) / 1 000
Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät
Stückbeschränkung: max. 15 Geräte mit Batterien pro Fluggast
Tragbare elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch sind:
- Laptops, Mobiltelefone, Tablets,
- elektrische Toilettenartikel (Zahnbürste, Rasierer usw.),
- elektrisches Kinderspielzeug,
- Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder
- andere Unterhaltungs- oder Kommunikationselektronik
Der Transport soll wenn immer möglich im Handgepäck erfolgen.
Transportbestimmungen im aufgegebenen Gepäck:
- max. 3 Geräte grösser als ein Smartphone
- Packen Sie Ihr Gerät nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien (z. B. Parfüms, Aerosolen usw.).
- Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
- Stellen Sie sicher, dass Anwendungen, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
- Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
- Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z.B. durch Kleidung oder in der Originalverpackung).
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien, nicht als elektronische Geräte. Informationen zur Mitnahme von Powerbanks finden Sie im Abschnitt: "Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien".
Hinweis:
- Für Geräte mit einer Batterieleistung größer 100 Wh bis max. 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
- Bitte melden Sie genehmigungspflichtige Geräte und Batterien bei Flugbuchung über das Kontaktformular an.
Tragbare elektronische Geräte mit Batterien die KEIN LITHIUM enthalten (z.B. Alkali-Mangan, Zink-Kohle, Nickel-Cadmium oder Nickel-Metallhydrid) für den persönlichen Gebrauch sind:
- elektrische Toilettenartikel (Zahnbürste, Rasierer usw.),
- elektrisches Kinderspielzeug,
- Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder
- andere Unterhaltungs- oder Kommunikationselektronik
Der Transport soll wenn immer möglich im Handgepäck erfolgen.
Transportbestimmungen im aufgegebenen Gepäck:
- Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
- Stellen Sie sicher, dass Anwendungen, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
- Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
- Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z.B. durch Kleidung oder in der Originalverpackung).
Zusätzliche Transportbedingungen bei auslaufsicheren Nassbatterien:
- Leistungsbeschränkung: max. 12 V / 100 Wh pro Batterie
- Auslaufsichere Nassbatterien (z.B. Gelbatterien) dürfen keine freie oder nicht absorbierte Flüssigkeit enthalten.
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien, nicht als elektronische Geräte. Informationen zur Mitnahme von Powerbanks finden Sie im Abschnitt "Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien".
Leistungs- und Stückbeschränkung von Lithium Batterien:
Max. 2 g LC
* Die Stückbeschränkung schliesst alle Batterietypen ein, d.h. auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien sowie Lithium Batterien.
** nur für medizinische Geräte
Transportbedingungen:
Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Das ist möglich wenn der Transport in der Originalverpackung erfolgt, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in eine separate Plastiktüte oder Schutztasche gepackt wird.
Leistungs- und Stückbeschränkung für auslaufsichere Nassbatterien:
- max. 12 V / 100 Wh pro Batterie
- max. 2 Ersatzbatterien
Hinweis:
- Das Aufladen von Powerbanks ist an Bord nicht gestattet.
- Für eine Batterieleistung größer 100 Wh bis max. 160 Wh sowie größer 2g bis max. 8 g LC ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
- Bitte melden Sie genehmigungspflichtige Powerbanks und Batterien bei Flugbuchung über das Kontaktformular an.
Darunter fallen folgende Geräte:
- Hoverboards
- E-Bikes
- Pedelecs/S-Pedelecs
- E-Scooter
- elektrische Monoräder
- elektrische Gepäckroller (z. B. Modobags oder Airwheel)
- Tauch-Scooter
- Segways
- elektrische Kinderwagen oder elektrische Golf-Caddies
Dieses Verbot gilt unabhängig der Leistungskapazität und ob die Batterien fest montiert oder entfernbar sind, sowie für das batteriebetriebene Personen- und Sporttransportgerät ohne eingebauter Batterie.
Die oben genannten Beispiele spiegeln nur eine Reihe möglicher Geräte wider.
Diese Gegenstände können nur als Fracht gemäss den IATA-Richtlinien für Gefahrgut befördert werden.
Aus Gründen der Sicherheit und Verladbarkeit im Flugzeug gibt es Einschränkungen bezüglich:
- der Batterieleistung,
- des Gesamtgewichtes und
- der Grösse des Rollstuhls oder der Mobilitätshilfe.
Hinweis:
- Für Rollstühle und Mobilitätshilfen ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
- Bitte schicken Sie uns frühzeitig, jedoch bis spätestens 48h vor Abflug, zur Prüfung und Freigabe die notwendigen Details (technisches Datenblatt des Herstellers oder Handbuch) zu Ihrem Rollstuhl oder Mobilitätshilfe über das Kontaktformular mit dem unten abrufbaren Mobilitätshilfeformular.
Hinweis: Verwenden Sie bitte zur richtigen Darstellung des Dokuments den Adobe Acrobat Reader.
Leistungsbeschränkung Lithium Batterien: max. 160 Wh oder 8 g LC pro Gerät
Leistungsbeschränkung auslaufsichere Nassbatterien: max. 100 Wh und 12 V pro Gerät
Hinweis:
- Für batteriebetriebene tragbare medizinische Geräte ist eine Transportgenehmigung und medizinische Freigabe zur Verwendung an Bord der Airline erforderlich.
- Bitte laden Sie das ausgefüllte POC-Formular(PDF) zusammen mit dem Formular der medizinischen Details MEDIF(PDF) unter med.swiss.com hoch.
- Bitte lesen Sie sich für CPAP-Geräte dasCPAP-Infoblatt durch und laden Sie die notwendigen Angaben für die technische Genehmigung auf med.swiss.com hoch.
Stückbeschränkung: nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch *
Leistungsbeschränkung Lithium Batterie: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät
Transportbeschränkungen im Handgepäck:
- Die Verwendung oder das Aufladen an Bord ist verboten.
- Die Geräte müssen während des gesamten Fluges verstaut bleiben.
- Eine versehentliche Aktivierung darf nicht möglich sein.
Hinweis: In manchen Ländern ist die Mitnahme von E-Zigaretten oder anderen Inhalatoren verboten.
* Es gilt die Stückbeschränkung von insgesamt max. 15 tragbaren elektronischen Geräten pro Fluggast.
Stückbeschränkung: max. 15 Geräte (das inkludiert alle elektronischen Geräte) mit Lithium Batterien pro Fluggast
Max. 2 g LC
Der Transport soll wenn immer möglich im Handgepäck erfolgen.
Transportbestimmungen im aufgegebenen Gepäck:
- max. 3 Geräte grösser als ein Smartphone
- Packen Sie Ihr Gerät nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien (z. B. Parfüms, Aerosolen usw.).
- Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
- Stellen Sie sicher, dass Anwendungen, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
- Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine stabile Tasche mit ausreichend Polsterung.
- Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z.B. durch Kleidung oder in der Originalverpackung).
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien, nicht als elektronische Geräte. Informationen zur Mitnahme von Ersatzbatterien finden Sie im Abschnitt: „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“.
Hinweis:
- Für Foto- und Videoausrüstung mit einer Batterieleistung größer 100 Wh bis max. 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
- Bitte melden Sie genehmigungspflichtige Geräte oder Batterien bei Flugbuchung über das Kontaktformular an.
Stückbeschränkung: max. 1 Lawinenrettungsrucksack pro Fluggast
Hinweis:
- Für Lawinenrettungsrucksäcke ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
- Bitte melden Sie Lawinenrettungsrücksäcke bei Flugbuchung über das Kontaktformular an.
Im technischen Aufbau des Auslösemechanismus von Lawinenrettungsrucksäcken können gefährliche Güter enthalten sein, welche behördlichen Begrenzungsbestimmungen für den Transport unterliegen.
Begrenzungsbestimmungen gefährlicher Güter im Auslösemechanismus:
- pyrotechnischer Auslösemechanismus: netto max. 200 mg explosives Material der Gefahren-Unterklasse 1.4S.
- Lithium Batterie betriebene Auslösung: max. 100 Wh oder 2 g LC
- Auslösung mit Kondensator: Kondensatoren müssen ungeladen, vor Kurzschlüssen geschützt und in einer starken Aussenverpackung verpackt sein um eine unabsichtliche Aktivierung zu verhindern.
- Auslösung durch integrierte Gaskartuschen: Das Gas muss der Gefahren-Unterklasse 2.2 entsprechen.
Sonstige Transportbestimmungen:
- Der Rucksack muss so gepackt sein, dass er nicht aus Versehen aktiviert werden kann.
- Das Luftkissen im Rucksack muss mit Druckentlastungsventilen versehen sein.
- Gaskartuschen der Gefahren-Unterklasse 2.2 werden nur dann akzeptiert, wenn sie wie im Design vorgegeben integriert in den Lawinenrettungsrucksack für die Auslösung transportiert werden.
- Zusätzliche Aktivierungsgriffe und Ersatz-Gaskartuschen sind nicht erlaubt.
- Flüge von/nach/innerhalb USA: Lawinenrettungsrucksäcke mit pyrotechnischem Auslösemechanismus oder integrierten Gas-Kartuschen sind nicht für den Transport zugelassen, ausser der Lawinenrettungsrucksack hat keinen pyrotechnischen Trigger und die Gas-Kartusche ist vollständig entleert.
Stückbeschränkung: nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch *
* Es gilt die Stückbeschränkung von max. 15 tragbaren elektronischen Geräten pro Fluggast.
Hinweis:
- Für Taucherlampen, Lötkolben oder Hitze entwickelnde Gegenstände ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
- Bitte melden Sie Taucherlampen, Lötkolben oder Hitze entwickelnde Gegenstände bei Flugbuchung über das Kontaktformular an.
Transportbeschränkungen im Handgepäck:
- Das Gerät muss ausgeschaltet sein.
- Batterien und Heizelemente müssen in tragbaren elektronischen Geräten, welche extreme Hitze produzieren können, durch Entfernung des Heizelementes, der Batterie oder anderer Komponenten isoliert werden.
- Es gelten die Vorschriften zur Beförderung von losen Batterien oder tragbaren elektronischen Geräten mit eingesetzten Batterien. Informationen dazu finden Sie in den Abschnitten "Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien" und "Tragbare elektronische Geräte mit Lithium Batterien für den persönlichen Gebrauch".
Stückbeschränkung (inklusive Lithium Batterien *): 20 Stück pro Fluggast
* Die Stückbeschränkung schliesst alle Batterietypen ein, d.h. auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien sowie Lithium Batterien.
Beispiele für auslaufsichere Nassbatterien: Gel-Batterien oder AGM-Batterien
Beispiele für Trockenbatterien: Nickel-Metallhydrid-Batterien, Nickel-Cadmium-, Alkali-Mangan- oder Zink-Kohle-Batterien
Transportbedingungen von auslaufsicheren Nass- und Trockenbatterien:
- Auslaufsichere Nassbatterien (z.B. Gelbatterien) dürfen keine freie oder nicht absorbierte Flüssigkeit enthalten.
- Es muss sichergestellt sein, dass die Batterien vor Hitze geschützt sind und selbst keine Hitze entwickeln können.
- Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Das ist möglich wenn der Transport in der Originalverpackung erfolgt, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in eine separate Plastiktüte oder Schutztasche gepackt wird.
Leistungs- und Stückbeschränkung für auslaufsichere Nassbatterien:
- max. 12 V / 100 Wh pro Batterie
- max. 2 Ersatzbatterien
Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh / 2 g LC
Transportbestimmungen:
- Die Batterie muss vom Gepäck entfernt werden.
- Die entfernte Batterie muss in der Kabine transportiert werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt "Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien".
- Der Koffer darf ohne Batterie als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
Hinweis:
- Für in smartem Gepäck fest verbaute Ausstattungen mit Lithium Batterien wie z.B. ein elektronisches Schloss oder eine elektronische Waage finden Sie die Leistungsbeschränkungen im Abschnitt: "Smartes Gepäck – fest verbaute Lithium Batterie".
- Information über Gepäck-Tracker oder elektronische Gepäckanhänger (EBTS) finden Sie im Abschnitt: "Gepäck-Tracker" und "Elektronische Gepäckanhänger (EBTS)".
- Für eine Batterieleistung grösser 100 Wh bis max. 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Airline erforderlich.
- Bitte melden Sie genehmigungspflichtige Powerbanks und Batterien bei Flugbuchung über das Kontaktformular an.
Leistungsbeschränkung: max. 2,7 Wh / 0,3 g LC
Hinweis:
- Smartes Gepäck mit fest verbauten Lithium Batterien über 2,7 Wh oder 0,3 g LC ist für den Transport verboten.
Leistungsbeschränkung: max. 2,7 Wh oder 0,3 g LC pro Lithium Batterie
Transportbeschränkungen:
- Zugelassene Übertragungsfunktionen: Low Energy Übertragungsfunktionen wie z.B. Wi-Fi, UWB, Bluetooth oder RFID
- Der Tracker muss im Gepäckstück verstaut sein, um Beschädigungen zu vermeiden.
Gepäck mit elektronischem Gepäckanhänger (EBTS) mit Routing-Anzeige z.B. BAGTAG- oder Rimowa Smart Bags usw., die anstelle eines gedruckten Thermo-Gepäckanhängers verwendet werden, sind im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck erlaubt.
Wenn Sie ein elektronisches Gerät oder eine Batterie auf ihre Reise mitnehmen möchten, das oben nicht angeführt ist, melden Sie sich bitte über unser Kontaktformular.
Sonstige Transportinformationen:
- Alle Lithium Batterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Part III, Sektion 38.3 entsprechen.
- Sollten Sie elektronische Geräte oder Batterien, die nicht für den Transport zugelassen sind, trotzdem transportieren, riskieren Sie, dass Ihnen die Gegenstände am Flughafen abgenommen werden. Für konfiszierte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Diese Transportrichtlinien entsprechen den nationalen Vorschriften sowie den aktuellen IATA-Gefahrgutvorschriften für einen sicheren Transport von elektronischen Geräten und Batterien. SWISS behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen restriktivere Massnahmen zu ergreifen.
- Es können restriktivere Ländervorschriften bestehen.