Antrag auf Kompensation und Aufwendungsersatz bei Annullierung oder Verspätung Ihres Fluges
Wenn Ihr SWISS Flug bei der Ankunft um mindestens drei Stunden verspätet war, annulliert wurde oder Sie einen Anschlussflug verpasst haben, können Sie mit diesem Formular prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Kompensation gemäss Art. 7 EU-Verordnung 261/2004 haben.