Häufige Fragen: Flugunregelmässigkeiten

SWISS bucht Sie automatisch und kostenlos proaktiv auf einen alternativen Flug zum gleichen Zielort und in der gleichen Reiseklasse um.

In einigen Fällen kann es sein, dass SWISS Sie nicht proaktiv auf einen Alternativflug umbuchen kann. In solchen Fällen können Sie selbst eine Alternative nach bestimmten Vorgaben auswählen. Dies ist auch möglich, wenn eine automatisch von SWISS gebuchte Alternative nicht in Ihre Pläne passt. Mit dem SWISS Chat Assistant können Sie prüfen, ob Sie bereits automatisch umgebucht wurden oder selbst eine Alternative auswählen und die Umbuchung kostenfrei vornehmen. Alternativ können Sie Ihre Buchung aufrufen und bearbeiten. Bitte gehen Sie dazu "Zur Anmeldung".

Falls Sie Ihr Flugticket über einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro gebucht haben, ist eine direkte Umbuchung unter Umständen nicht möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den Reiseveranstalter oder das Reisebüro.

Sollte Ihre Flugalternative erst am nächsten Tage möglich sein, stellt Ihnen SWISS eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung bzw. übernimmt einen Anteil der Kosten. Ebenso stehen Ihnen weitere Betreuungsleistungen zu. Diese können Sie den Passagierrechten entnehmen.

SWISS informiert sie über die Annullierung per E-Mail und bucht Sie automatisch und kostenlos proaktiv auf einen alternativen Flug zum gleichen Zielort und in der gleichen Reiseklasse um. Mit dem SWISS Chat Assistant können Sie jederzeit prüfen, ob Sie bereits automatisch umgebucht wurden oder selbst eine Alternative auswählen und die Umbuchung kostenfrei vornehmen. Die Umbuchung muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets erfolgen (in der Regel ein Jahr ab dem ursprünglichen Abflugdatum).

Falls Ihr von SWISS durchgeführter Flug annulliert wurde, können Sie Ihr Ticket erstatten lassen. Mit dem SWISS Chat Assistant können Sie Ihren Erstattungsbetrag prüfen und die Erstattung durchführen. Alternativ können Sie die Erstattung des Tickets über den unten aufgeführten Link anfragen.

Falls Sie Ihr Flugticket über einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro gebucht haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an diese zu wenden.

Sollten Sie Ihre Erstattung bereits telefonisch oder per E-Mail eingereicht haben, bitten wir Sie, die Erstattung nicht erneut anzufragen, da dies zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Anliegens führen kann.

Wenn ihr Ticket noch unbenutzt ist, wird der Ticketpreis inkl. aller Steuern und Gebühren auf das ursprüngliche Zahlungsmittel erstattet.

Wenn Sie bereits eine oder mehrere Teilstrecken genutzt haben, wird der ungenutzte Anteil von Tarifwert, Steuern und Gebühren berechnet und das Ticket entsprechend anteilig erstattet.

Ab einer Flugverspätung von mindestens zwei Stunden, einer Annullierung oder Nichtbeförderung erhalten Sie einen Verpflegungsgutschein. Diesen können Sie in zahlreichen Restaurants am Flughafen einlösen, eine Übersicht der teilnehmenden Restaurants finden Sie hier:

iCoupons Worldwide

Sie brauchen sich also für den Erhalt des Verpflegungsgutscheins nicht mehr persönlich zum Serviceschalter begeben. Bitte beachten Sie, dass nur die Bordkarte des betroffenen Fluges zum Verpflegungsgutschein wird. Zusätzlich informieren wir Sie über Ihren Gutschein und seinen Wert auch per E-Mail oder SMS.

Falls sich Ihr Abflug auf den Folgetag verschiebt, kümmern wir uns um Ihre Hotelübernachtung. Sollten unsere Mitarbeiter:innen einmal nicht in der Lage dazu sein, können Sie sich selbst ein Hotel buchen und die Kosten für die Übernachtung, den Transport zwischen Flughafen und Hotel, sowie für die Verpflegung zur Erstattung einreichen. Grundsätzlich erstattet SWISS die Kosten nur gegen Beleg für eine Übernachtung in einem Drei-Sterne-Hotel. In den seltenen Fällen, in denen ein Hotel der Drei-Sterne-Kategorie nicht mehr verfügbar sein sollte, erstattet SWISS die Kosten der höheren Kategorie.

Für die Erstattung benötigen wir folgende Nachweise von Ihnen:

  • Hotelrechnung
  • Allfällige Transport- und Verpflegungsbelege
  • Buchungsreferenz oder E-Ticket-Nummer

Bitte senden Sie diese unter Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) per Formular "Antrag auf Kompensation im Falle von Flugunregelmässigkeiten" oder per Post an folgende Adresse:

Swiss International Air Lines Ltd.
Customer Feedback Services
P.O. Box
8010 Zürich
Schweiz