Wir unterstützen Fluggäste mit Behinderung am Flughafen und während des Fluges. Bereiten Sie die wesentlichen Dinge vor – wir räumen etwaige Hindernisse aus dem Weg.

Barrierefreies Reisen
Besprechen Sie Ihre geplante Reise sowie alle Einzelheiten zu den notwendigen Vorbereitungen mit Ihrem Arzt. Buchen Sie Ihren Flug rechtzeitig im Voraus (mindestens zwei Tage vor Abflug) und teilen Sie unserem Service Center Ihre Bedürfnisse mit.
Unterstützung am Flughafen
An allen Flughäfen steht speziell geschultes Personal zur Unterstützung unserer Fluggäste mit Behinderung zur Verfügung. Bei der Abreise und bei Ihrer Ankunft stehen Ihnen kostenlose Rollstühle und Transportfahrzeuge mit Begleitung zur Verfügung.
Nach Ihrer Ankunft am Zielflughafen wird Ihnen Ihr Rollstuhl entweder sofort oder spätestens am Gepäckband wieder ausgehändigt. Im letzteren Fall werden Sie mit einem vom Flughafen bereitgestellten Rollstuhl dorthin gebracht. Es kann hierbei zu leichten Verzögerungen kommen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen Ihr Rollstuhl an folgenden Flughäfen nicht unmittelbar nach dem Ausstieg zurückgegeben werden kann: Catania, Hannover, Nürnberg, Olbia, Palermo, Rotterdam, Stuttgart und Valencia.
Wir empfehlen Fluggästen mit Behinderung, sich 90 Minuten vor der spätesten Check-in-Zeit am Check-in-Schalter einzufinden.
Fluggäste mit Behinderung geniessen auf unseren Flügen bevorzugtes Boarding. Bis zu zwei Rollstühle und Assistenzhunde befördern wir kostenfrei.
* Bitte beachten Sie, dass unser Service nicht in allen Sprachen verfügbar ist. Sollten wir Ihre Sprache nicht anbieten, erfolgt die weitere Kommunikation zu Ihrem Antrag auf Englisch.
Unterstützung an Bord
Auf allen Langstreckenflügen stellen wir einen Bordrollstuhl zur Verfügung, auf Kurzstreckenflügen erfolgt dies auf Anfrage. Diese Rollstühle passen durch den Gang des Flugzeugs, um Fluggästen mit Behinderung die Fortbewegung im Flugzeug zu ermöglichen.
Unser Kabinenpersonal hilft Ihnen dabei, einen Platz zum Verstauen Ihres Handgepäcks zu finden und unterstützt Rollstuhlfahrer beim Weg zur Toilette und zurück. Es ist Ihnen auch gerne beim Auspacken und Identifizieren der Speisen auf dem Tablett behilflich. Medizinische Dienstleistungen, Hilfe auf der Toilette sowie beim Essen und Trinken kann unser Personal jedoch nicht leisten.
Die Sitze aller unserer Flugzeuge sind mit abnehmbaren Armlehnen ausgestattet.
Derzeit sind 5 von 12 unserer Flugzeuge des Typs Airbus A330-300 mit rollstuhlgerechten Toiletten ausgestattet.
Aus Sicherheitsgründen können wir Fluggästen mit Behinderungen keine Sitzplätze in den Notausstiegsreihen anbieten.
Fluggäste mit eingeschränktem Hör- oder Sehvermögen
Auf Anfrage bieten wir einen Begleitservice am Flughafen. Die Beförderung zertifizierter Assistenzhunde in der Kabine ist kostenlos. Bei Flügen mit einer planmässigen Flugdauer von acht Stunden oder mehr bitten wir Fluggäste, die einen Assistenzhund mitnehmen möchten, dies mindestens 48 Stunden vorher anzumelden.
Zur Beachtung: In vielen Ländern gelten strenge Impfvorschriften für Tiere. Ihr Zielland kann Ihrem Hund die Einreise verweigern, wenn dieser nicht über die erforderlichen Dokumente oder Zertifikate verfügt. In einigen Ländern gelten Einreisebeschränkungen für Tiere, zu denen auch Assistenzhunde zählen.
Formular für medizinische Versorgung (MEDIF)
Je nach Schwere der Behinderung verlangen wir möglicherweise ein Formular für medizinische Versorgung (MEDIF).
Ein MEDIF-Formular ist erforderlich:
- im Falle einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls
- nach einer Operation
- falls eine Trage oder Sauerstoff benötigt werden
- für Fluggäste, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine Reisebegleitung angewiesen sind. Unser Personal an Bord kann nur begrenzt Unterstützung leisten.
Bitte fordern Sie das Formular zum Zeitpunkt der Flugbuchung an oder laden Sie das MEDIF-Formular (PDF) herunter. Für Gruppenreisen von Fluggästen mit Behinderung füllen Sie bitte das Gruppenformular (PDF) aus. Bitte laden Sie das Formular spätestens 48 Stunden (72 Stunden, sofern Tragen benötigt werden) vor Ihrem Abflug auf med.swiss.com hoch.
Fluggäste mit einer chronischen aber stabilen Erkrankung, die häufig reisen, erhalten von uns eine Frequent Travellers Medical Card (FREMEC), damit sie nicht bei jedem Flug das MEDIF-Formular ausfüllen müssen.
Reisebegleitung
Bitte beachten Sie, dass in folgenden Fällen eine Begleitperson erforderlich ist:
- wenn der Fluggast sich im Falle einer Notevakuierung nicht selbst helfen kann
- wenn der Fluggast bei den Sicherheitshinweisen nicht mit dem Bordpersonal kommunizieren kann
- wenn der Fluggast die Sicherheitseinweisung nicht verstehen oder befolgen kann
US-Verordnung zur Nichtdiskriminierung aufgrund einer Behinderung
Bei SWISS gilt diese Verordnung für alle Flüge, die an einem Flughafen in den USA beginnen oder enden. Eine Kopie mit dem genauen Wortlaut dieser Verordnung ist auf Anfrage an den Flughäfen erhältlich, von denen aus wir die USA anfliegen.
Sie kann auch beim US-Verkehrsministerium angefordert werden:
- telefonisch in den USA über die gebührenfreie Hotline für Fluggäste mit Behinderung: 1-800-778-4838 (Sprachanruf) oder 1-800-455-9880 (Fernschreiber für Gehörlose)
- telefonisch bei der Aviation Consumer Protection Division unter 1-202-366-2220 (Sprachanruf) oder 1-202-366-0511 (Fernschreiber für Gehörlose)
- schriftlich bei der Air Consumer Protection Division, C-75, U.S. Department of Transportation, 1200 New Jersey Ave., SE., West Building, Room W96-432, Washington, DC 20590, USA
- über die Website der Aviation Consumer Protection Division
Swiss International Air Lines verpflichtet sich, Ihren Rollstuhl oder Ihr Elektromobil (nachfolgend «Mobilitätshilfe») mit Vorsicht zu handhaben. Trotz unserer Bemühungen kann es zur Beschädigung oder Verspätung von Mobilitätshilfen kommen.
Wenn Sie während Ihrer Reise eine verspätete oder beschädigte Mobilitätshilfe melden müssen, tun Sie dies bitte online Swiss International Air Lines – Eine neue Meldung erstellen oder wenden Sie sich an das Fundbüro an Ihrem Zielflughafen.
Sie können auch dieses Formular ausfüllen, um eine Kostenerstattung zu beantragen:
Im Falle einer falschen Handhabung Ihrer Mobilitätshilfe wenden Sie sich bitte an unsere speziell geschulten Beschwerdebeauftragten (CRO). Diese Mitarbeitenden kennen die relevanten Vorschriften der US-Behörden und werden sich um Ihr Anliegen kümmern.
Unsere CROs sind an all unseren Reisezielen in den USA sowie in der Schweiz in Zürich und Genf verfügbar.
Verspätung
Im Falle einer Verspätung Ihrer Mobilitätshilfe können Sie wählen, ob Sie die verspätete Mobilitätshilfe an Ihrem Zielflughafen abholen oder an einen angemessenen Ort wie Ihr Zuhause oder ein Hotel liefern lassen möchten.
Wir erstatten Ihre Transportkosten zum und vom Flughafen, die aufgrund der Verspätung Ihrer Mobilitätshilfe entstanden sind. Möglicherweise müssen Sie Dokumente einreichen, die die entstandenen Kosten belegen.
Leihgerät
Falls Ihr Gerät auf Ihrem Flug falsch gehandhabt wurde, haben Sie das Recht auf einen personalisierten Leihrollstuhl, der die Funktions- und Sicherheitsanforderungen so weit wie möglich erfüllt, während Sie auf die Rückgabe, Reparatur oder den Ersatz Ihres falsch gehandhabten Gerätes warten. Falls dies nicht möglich ist, können Sie Ihre eigene Leihmobilitätshilfe organisieren. Die damit verbundenen Kosten werden innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage der Dokumente, die die entstandenen Kosten belegen, erstattet.
Reparatur oder Austausch
Im Falle einer beschädigten oder verlorenen Mobilitätshilfe werden Ihnen die folgenden Optionen angeboten:
- Swiss International Air Lines übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Austausch des Geräts und bietet Ihnen ein Gerät mit vergleichbarer Funktion und Sicherheit.
- Organisation der Reparatur oder des Austauschs des Geräts über Ihren bevorzugten Anbieter, wobei Swiss International Air Lines die Verantwortung für den Transport des Geräts zum bevorzugten Anbieter übernimmt und die damit verbundenen Kosten direkt bei diesem begleicht.
Erstattung der Preisdifferenz für Ihr Ticket
Wenn Sie Ihren ursprünglich geplanten Flug nicht antreten können, weil Ihre Mobilitätshilfe nicht befördert werden kann und Ihr neuer Flug einen höheren Ticketpreis hat, erstatten wir Ihnen die Preisdifferenz. Dies gilt, sofern beide Flüge an demselben Tag, mit derselben Fluggesellschaft und zwischen denselben Flughäfen stattfinden.
Zur Erstattung wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst Hilfe & Kontakt | Swiss International Air Lines und schicken uns diese erforderlichen Dokumente zu:
- Abmessungen Ihrer Mobilitätshilfe
- Ticketpreis für den Flug, auf dem Ihre Mobilitätshilfe nicht transportiert werden konnte
- Ticketpreis für den neuen Flug
Transporteinschränkungen für Mobilitätshilfen: Abmessungen der Flugzeugtür
Wir tun unser Bestes, um Ihre Mobilitätshilfe zu befördern. Um sicherzustellen, dass Ihre Mobilitätshilfe durch die Frachttür passt, überprüfen Sie bitte die Türgrössen unseres Flugzeugs:
A220-300
118 / 46,5
83 / 32,7
A320/321
182 / 71,6
124 / 48,8
A330-343
270 / 106,3
168 / 66,1
A340-313
270 / 106,3
168 / 66,1
B777-300
246 / 96,9
170 / 66,9
Embraer E290/E295
FWD: 118 / 46,5
AFT: 119 / 46,8
FWD: 90 / 35,4
AFT: 78-88 / 30,7-34,6
Embraer E90/E95
FWD: 118 / 46,5
AFT: 114 / 44,8
FWD: 90 / 35,4
AFT: 78-88 / 30,7-34,6
Für die Embraer-Flotte gelten Gewichtsbeschränkungen: 80 kg und A220-100/A220-300: 149 kg