7 Fakten zum Gepäck: Was darf mit, was muss weg?

Ob Kurztrip in Europa oder Langstreckenabenteuer - die Frage nach dem richtigen Packen begleitet jeden Flug. Was ist im Handgepäck erlaubt, welche Utensilien gehören ins Aufgabegepäck? Und was ist mit Flüssigkeiten und Batterien? Damit am Flughafen keine bösen Überraschungen warten, haben wir sieben Fakten rund ums Packen zusammengestellt.

#1 Handgepäck: Das magische Mass von 55 x 40 x 23 cm
Vielleicht hast du es schon einmal erlebt: Beim Boarding am Gate steht eine freundliche Mitarbeiterin bereit, um dein Handgepäck in die Handgepäckmassbox zu legen. Passt es nicht hinein? Dann landet es eine Etage tiefer und du kannst es erst am Zielort am Gepäckband abholen. Also lieber gleich die richtige Grösse wählen - und den Lieblingspullover während der Reise anziehen, statt ihn obendrauf zu stopfen. Als Faustregel gilt: Dein Handgepäck darf nicht schwerer als 8 kg und nicht grösser als 55 x 40 x 23 cm sein - inklusive Griff und Rollen.
Packtipp: Nutze Packwürfel oder -taschen, um dein Handgepäck optimal zu organisieren. So bleibt alles übersichtlich und du vermeidest chaotisches Ausräumen am Flughafen.

#2 Aufgabegepäck: Maximal 23 kg pro Koffer - und wiegen
Dein Koffer ist mit 23 kg (in der Economy Class) grosszügig bemessen, aber jedes Kilo mehr kostet extra. Wiege deinen Koffer also am besten schon zu Hause, damit du beim Check-in nicht ins Schwitzen kommst und hektisch die Hälfte des Inhalts umpacken musst. In der SWISS Business Class darfst du zweimal 32 kg pro Gepäckstück mitnehmen, ebenso in der SWISS First Class.
Packtipp: Schwere Gegenstände wie Schuhe oder Bücher solltest du unten im Koffer platzieren, damit er stabil steht. Roll deine Kleidung zusammen, um Falten zu vermeiden, und nutze die Zwischenräume für weiche Kleidungsstücke wie Socken oder Unterwäsche, um Platz zu sparen.

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#3 Flüssigkeiten: 100 ml pro Flasche im Handgepäck, ohne Limit im Aufgabegepäck
Im Handgepäck sind Flüssigkeiten auf maximal 100 ml pro Behälter beschränkt, und alles muss in einen durchsichtigen 1-Liter-Beutel passen. Diese Regel gilt für alles – von Shampoo bis Zahnpasta. Also lieber nicht auf gut Glück die teure Bodylotion im Rucksack verstecken - es wäre ärgerlich, wenn sie bei der Sicherheitskontrolle konfisziert wird. Im Aufgabegepäck gilt: Ob Lotion, Parfum oder Olivenöl - alles ist erlaubt. Aber Vorsicht: Alles gut verpacken! Ein zerbrochenes Duschgel kann deinen Kofferinhalt ruinieren.
Packtipp: Fülle deine Lieblingsprodukte in kleine, wiederverwendbare Fläschchen ab, so sparst du nicht nur Platz, sondern schonst auch die Umwelt. Um Unfälle im Aufgabegepäck zu vermeiden, wickele Flüssigkeitsbehälter in Plastikbeutel und verstaue sie in der Mitte deines Koffers, um sie vor Druck oder Temperaturschwankungen zu schützen.

#4 Wertsachen gehören ins Handgepäck
Wichtige und wertvolle Dinge wie Reisepass, Bargeld, Schmuck und alle elektronischen Geräte wie Laptops, Tablets, Kameras und Smartphones müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden. Aufgabegepäck kann schon mal verloren gehen oder verspätet ankommen – und dann stehst du ohne deine wichtigsten Sachen da.
Packtipp: Verstaue Wertgegenstände in verschiedenen Taschen deines Handgepäcks, um sie besser vor Diebstahl zu schützen. Laptops und Tablets sollten in gut gepolsterten Hüllen verstaut werden, um sie vor Stössen zu bewahren.

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#5 Sperriges und Sondergepäck: Mit Anmeldung kein Problem
Skier, Surfbretter oder Kinderwagen – sperriges Gepäck ist bei SWISS erlaubt, solange es rechtzeitig vor dem Flug angemeldet wird. Achte dabei auf Masse und Gewicht, denn auch hier gelten Beschränkungen.
Packtipp: Wickele empfindliche Gegenstände wie Skier oder Surfbretter in weiche Materialien, um sie vor Kratzern oder Stössen zu schützen. Denk daran, Schutzhüllen zu verwenden, die für den Transport geeignet sind.

#6 Duty-Free-Tüten zählen nicht zum Handgepäck – shoppe entspannt weiter
Du hast dir im Duty-Free-Shop noch eine Kleinigkeit gegönnt? Keine Sorge. Einkäufe aus dem Duty-Free-Shop zählen nicht zum Handgepäcklimit. Solange es in eine Tüte passt und die Sicherheitsvorschriften erfüllt sind, kannst du entspannt einkaufen. Nur ein Gläschen vom gekauften Gin während des Fluges? Das ist verboten. Aber keine Sorge, unsere Cabin Crew sorgt während des Flugs dafür, dass du rundum versorgt bist.
Packtipp: Bewahre alle Quittungen für Duty-Free-Käufe auf, falls du nachweisen musst, dass die Waren dort gekauft wurden. Stelle sicher, dass Flüssigkeiten im Duty-Free ordnungsgemäss versiegelt sind.

#7 Akkus und Batterien: Handgepäck, nicht Aufgabegepäck!
Akkus und Batterien gehören ins Handgepäck, da Lithium-Ionen-Akkus ein Brandrisiko im Frachtraum darstellen. Geräte wie Laptops, Smartphones und Powerbanks dürfen deshalb nicht im Aufgabegepäck transportiert werden. Auch E-Zigaretten und deren Zubehör wie Ersatzbatterien müssen ins Handgepäck. An Bord bleibt die Nutzung verboten, die Geräte müssen ausgeschaltet bleiben. Ein Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Streichhölzer darfst du bei dir tragen, aber nicht im Aufgabegepäck verstauen. Sicherheitsfeuerzeuge oder Nachfüllgas sind komplett verboten.
Pack-Tipp: Verstaue Wertsachen und Elektronik in den Innenfächern deines Handgepäcks, um sie vor Stössen zu schützen. Wenn du mehrere Geräte hast, nutze gepolsterte Hüllen und packe Kabel ordentlich zusammen, um ein Verknoten zu vermeiden. Für Powerbanks und Akkus empfiehlt es sich, eine extra Tasche zu haben, damit sie nicht in Kontakt mit metallischen Gegenständen wie Schlüsseln kommen, was Kurzschlüsse verhindern kann.

Mehr Informationen
Besuche uns auf Gepäckbestimmungen | SWISS für umfassende Informationen. Hier findest du alles auf einen Blick, vom Gepäckrechner bis hin zu Informationen über Gefahrgut und Übergepäckbestimmungen.

Selektion & Text: Tanja Fegble

 

Veröffentlicht am 08.10.2024