Sportgepäck
Wenn Sie nicht alltägliche Dinge wie beispielsweise eine umfangreiche Sportausrüstung oder Jagdwaffen transportieren, dann erkundigen Sie sich frühzeitig nach den geltenden Vorschriften.
Transport von Sportgepäck
Ihre Skiausrüstung wird zusätzlich zum Freigepäck kostenlos transportiert (außer im Economy Light Tarif).
Jede andere Sportausrüstung kann als Teil Ihres Freigepäcks gelten, sofern die Anzahl der Gepäckstücke und das Gewicht die Freigepäckmenge für Ihre Reiseklasse nicht überschreiten. Bei großem Sportgepäck fallen immer Gebühren an.
Überschreitet das Sportgepäck Ihre Freigepäckmenge in Anzahl der Gepäckstücke oder Gewicht pro Gepäckstück, profitieren Sie von Spezialtarifen.
Weitere Kosten unter Berücksichtigung Ihrer Reiseklasse und des Tarifs berechnen Sie in unserem Gepäckrechner.
Spezialtarife für Sportgepäck
Die Tarife für Sportgepäck gelten jeweils für eine Flugstrecke auf von SWISS durchgeführten Flügen. Anschlussflüge innerhalb von 24 Stunden gelten als eine Flugstrecke. Hin- und Rückflug müssen separat in der lokalen Währung am Abflugsort bezahlt werden.
Anmeldung von Sportausrüstung
Wir haben nur begrenzt Stauraum für Sportausrüstung. Daher empfehlen wir Ihnen, so früh wie möglich eine Anmeldung für die gewünschte Sportausrüstung vorzunehmen. Eine Anmeldung ist über Ihr Reisebüro oder das folgende Online-Formular möglich.
Wichtig zu wissen
Der Spezialtarif gilt nur dann, wenn im Sportgepäck ausschliesslich Gegenstände transportiert werden, die auf der Inhaltsliste in der Tabelle aufgeführt sind. Toleriert wird ein nicht aufgelisteter Gegenstand pro Gepäckstück. Werden mehrere solcher Gegenstände im Sportgepäck transportiert, muss der Normaltarif für Übergepäck bezahlt werden. SWISS akzeptiert nur Sportgepäck bis zu einem Gewicht von 32 kg und einer Gesamtlänge von bis zu 3,50 m.
Die Einteilung der Sportausrüstungen in die Kategorien „Normal“ und „Gross“ ist final und hängt nicht von Gewicht oder Grösse der Sportausrüstung ab. Für alle nicht aufgelisteten Sportausrüstungen gelten die normalen Übergepäckregeln.
Verpacken Sie Ihre Sportausrüstung sorgfältig, damit während des Transports keine Schäden entstehen. Geben Sie Ihr Sportgepäck eine Stunde vor der spätesten Check-in Zeit auf.
Reisen Sie in einer Gruppe mit viel Sportgepäck, so kontaktieren Sie uns am besten frühzeitig.
Bitte beachten Sie:
Fahrräder können nur akzeptiert werden, wenn sie in einem geeigneten Fahrradkoffer oder einem ähnlichen Behältnis verpackt sind. In Zürich und Genf bietet Swiss kostenlos Fahrradkartons an, auf allen anderen Stationen kann SWISS keine Verpackung zur Verfügung stellen.
Für Mitglieder von SWISS Golf Traveller ist die Mitnahme von Golfgepäck zusätzlich zum Freigepäck auf allen Flügen, die von SWISS, Lufthansa oder Austrian Airlines durchgeführt werden kostenlos. Andere Codeshare-Verbindungen, alle myAustrian Holidays Flüge und Flüge, die im Economy Light Tarif gebucht wurden, sind hiervon ausgenommen. Sie können Ihr Golfgepäck auch anstelle des in Ihrem Tarif enthaltenen Freigepäcks mitnehmen, sofern es die Freigepäckgrenze in Grösse und Gewicht nicht überschreitet.
Die erste Skiausrüstung ist auf allen von LX durchgeführten Flügen (inkl.wetlease) kostenlos, zusätzlich zum regulären Freigepäck. Bei Reisen nach/von/über die USA gilt dies nur, wenn Sie auf einen von LX durchgeführten Flug und auf einer LX Flugnummer gebucht sind. Eine Gebühr für Skiausrüstungen, die die Freigepäckmenge überschreiten, fällt an, wenn Sie auf eine UA oder andere Flugnummer gebucht sind, bei kombinierten Flügen mit anderen Fluggesellschaften, und im Economy Light Tarif.
Einschränkungen Flughafen London Heathrow
Aufgrund infrastruktureller Einschränkungen am Flughafen London Heathrow (LHR), wird ab dem 20. August 2018 ein Verbot für Sendungen von grossem Sportgepäck verhängt. Bestehende Buchungen werden berücksichtigt, jedoch ist es ab dem 17. August 2018 nicht mehr möglich grosses Sportgepäck von/über oder nach London Heathrow zu buchen. Zu grossen Sportgepäckstücken zählen: Kanus/Kajaks, Hängegleiter, Reitausrüstungen, Longboards, Schlauchboote, Tandems, Stabhochsprung-Ausrüstungen und Windsurf-Ausrüstungen.
Waffen und Munition
Für den Transport von Sport-, Jagdwaffen und Munition gelten spezielle Vorschriften. Waffe und Munition müssen in separate Behälter verpackt und in separaten Gepäckstücken aufgegeben werden. Checken Sie mit diesem Gepäck mindestens 120 Minuten vor Abflug ein. Melden Sie den Transport von Waffen oder Munition frühzeitig unserem Service Center.
Transportvorschriften Waffen
Die Waffe muss gesichert und entladen in einem dafür vorgesehenen Transportbehältnis verpackt sein.
Der Passagier ist allein für die Einhaltung der Zollvorschriften, für die Einfuhrgenehmigung sowie für andere verlangte Dokumente verantwortlich. Das gilt sowohl bei der Einreise in ein Land als auch bei der Durchreise.
Transportvorschriften Munition
Pro Passagier sind maximal 5 kg Munition der Sorten 1.4S, UN 0012 oder UN 0014 erlaubt. Die Munition muss in einem festen Behälter aus Holz, Metall oder Faserplatte getrennt von der Schusswaffe verpackt sein. Dieser Behälter schützt die Munition vor Erschütterung, Bewegung und einer unbeabsichtigten Selbstauslösung. Auf Flügen von und nach Südafrika muss die Munition in einer abschliessbaren Munitionskiste verpackt sein.
Zusätzliche Sicherheitsgebühren für den Transport von Waffen
Abhängig vom Abflug- oder Zielland können aufgrund behördlicher Vorschriften Sicherheitsgebühren für den Transport von Sport- und Jagdfeuerwaffen anfallen. Diese werden zusätzlich zum Sportgepäcktarif erhoben.
Für Abflüge von Zürich ist eine Entladekontrolle der Waffen zwingend vorgeschrieben. Die Kosten in Höhe von CHF 55 pro Waffentransport für diese Dienstleistung müssen per Kreditkarte direkt beim Dienstleister beglichen werden. Das genaue Vorgehen wird Ihnen am Check-in Schalter erklärt.
Für Abflüge von Genf aus ist der Konvoi der Schusswaffen zwingend erforderlich. Die Gebühr dafür beträgt 200 CHF und sollte bar oder mit einer Kreditkarte beglichen werden. Bitte beachten Sie, dass nur Schweizer Franken akzeptiert werden, keine Fremdwährungen. Eine zusätzliche Gebühr von 50 CHF kann erhoben werden, wenn das Gepäck mit der Schusswaffe bei einem vorzeitigen Check-in mehr als 2 Stunden vor Abflug des Fluges verstaut werden muss. Die Gebühren fallen bei Flügen nach Italien oder Spanien an.
Für Sport- und Jagdfeuerwaffen gelten Sonderbestimmungen. Einige Länder, wie die Schweiz, erheben eine zusätzliche Sicherheitsgebühr.