Tiere auf Reisen
Bei uns fliegt Ihr Tier auf dem gesamten Streckennetz mit. Es reist sicher und bequem in der Kabine oder im Gepäckraum. Buchen Sie den Transport frühzeitig und kümmern Sie sich um die nötigen Reisedokumente.
Neue Einreisebestimmungen für Hunde in die USA
Die Einreisebestimmungen für Hunde in die USA haben sich zum 01. August 2024 geändert.
Basierend auf den neuen Anforderungen der amerikanischen Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) können derzeit Neubuchungen für Hunde in die USA nur nach Atlanta, Los Angeles, Miami, New York-JFK, Philadelphia und Washington DC angenommen werden.
Update: Mit sofortiger Wirkung ist die Beförderung von Hunden nach Newark (EWR) wieder möglich, vorausgesetzt Ihr Hund hat sich in den letzten 6 Monaten vor der Einreise in die USA nicht in einem Hochrisikogebiet (Tollwut) aufgehalten.
Tiertransporte als Luftfracht zu anderen Destinationen sind auch weiterhin möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Tierspediteur.
Wir bitten Sie, sich mit den neuen Anforderungen rechtzeitig vertraut zu machen.
Zur Vorbereitung der Reise Ihres Hundes, müssen Sie u.a. das von den amerikanischen Behörden bereitgestellte Formular „CDC Dog Import Form“ online ausfüllen. Nachdem Sie dieses Formular abgeschickt haben, wird eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Am Tag der Abreise und bei der Einreise in die USA müssen Sie diese Bestätigung in digitaler oder ausgedruckter Form vorlegen.
Sollten Sie die CDC-Anforderungen nicht erfüllen, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Ihnen die Beförderung verweigert wird.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Bereits bestätigte Buchungen werden nach dem 1. August 2024 anerkannt, sofern alle CDC-Anforderungen erfüllt werden können. Vollständige Angaben zu den Anforderungen finden Sie auf der CDC-Website.
Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, alle Anforderungen zu erfüllen. Werden die von der CDC geforderten Dokumente beim Check-in nicht vorgelegt, wird die Beförderung verweigert.
Wir bieten weiterhin folgende Möglichkeiten an, sofern die Buchung eines Hundes bereits vor dem 3. Juli 2024 bestätigt wurde.
- Umbuchung ohne die Mitnahme eines Hundes
- Erstattung des Flugscheins
Bei weiteren Anliegen werden Fluggäste gebeten, sich mit unserem Service Center in Verbindung zu setzen.
Die Beförderung von Assistenzhunden ist unter Einhaltung der neuen CDC-Vorgaben auch weiterhin möglich, vorausgesetzt alle CDC-Anforderungen werden erfüllt. Vollständige Angaben zu den Anforderungen finden Sie auf der CDC-Website. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, alle Anforderungen zu erfüllen. Werden die von der CDC geforderten Dokumente beim Check-in nicht vorgelegt, wird die Einfuhr/Beförderung verweigert.
Sollten Fluggäste bereits eine bestätigte Buchung für sich und ihren Assistenzhund haben, bitten wir, sich mit unserem Service Center in Verbindung zu setzen.
Dokumente und Bestimmungen
Für Tiere auf Flugreisen gelten je nach Zielort unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Buchen Sie den Transport deshalb frühzeitig und legen Sie die Originaldokumente Ihres Tieres vor. Dazu gehören Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrpapiere sowie Gesundheits- und Impfbescheinigungen.
Wenn ein Tier wegen ungenügender Impfungen nicht einreisen darf, muss der Besitzer die Kosten für dessen Rückflug übernehmen. Unser Service Center hilft bei Buchungen und Fragen gerne weiter.
Einschränkungen
Swiss transportiert Hunde und Katzen in der Passagierkabine oder im Gepäckraum. Stumpfnasige (brachyzephale) Rassen werden nur in der Passagierkabine akzeptiert, da sie besonders temperatur- und stressempfindlich sind. Diese Tiere sind gefährdet gesundheitliche Probleme zu erleiden und werden daher nicht als aufgegebenes Gepäck zugelassen.
Trächtige Tiere werden ebenfalls nicht akzeptiert.
Bitte beachten Sie: Jedem Passagier ist es erlaubt, maximal 2 Tiere (in einem zulässigen Transportbehälter) mit sich zu führen.
Der Transport kann in der Kabine und/oder im Gepäckraum erfolgen:
- Wir haben eine begrenzte Anzahl von Haustieren pro Flug in der Kabine und im aufgegebenen Gepäck
- Maximal zwei Tiere (Hund oder Katze) für einen Passagier
- Ein Tier (Hund oder Katze) in der Kabine und ein Tier im Gepäckraum
- Max. zwei Tiere im Gepäckraum (in einem oder zwei zulässigen Transportbehältern)
Hunde und Katzen dürfen erst ab einem Alter von vollendeten 12 Wochen reisen.
Bitte beachten Sie auch, dass in folgenden Ländern Tiere nur per Cargo importiert werden dürfen:
- Hong Kong
- Irland
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigtes Königreich
- Südafrika
Unterbringung im Flugzeug
Ob Ihr Tier in der Kabine oder im Gepäckraum reist, ist abhängig von seinem Gewicht und von der Grösse seines Transportbehälters. Der Transport von Tieren ist je nach Land und Flughafen unterschiedlich geregelt (z.B. Transport nur als Fracht oder generelle Transportverbote). Kontaktieren Sie das Service Center, um den Transport abzuklären.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von örtlichen Gegebenheiten und Einschränkungen der Transport von grossen Tieren im Frachtraum zu bestimmten Zielen nicht möglich ist. Bitte informieren Sie sich hierzu bei unserem Service Center.
In der Kabine reisen dürfen nur
- Hunde und Katzen bis 8 kg (Gewicht inklusive Transporttasche)
- Grössere Hunde als ausgebildeter Begleithund (z. B. Blindenhunde für Sehbehinderte). Sie müssen vor den Passagiersitz passen.
Voraussetzungen
- Sie transportieren Ihr Tier in einer weichen Transporttasche, die sauber, ausbruchsicher und kratzfest ist. Die Transporttasche darf die Größe von 118 cm (55x40x23cm) nicht überschreiten, damit sie unter Ihrem Vordersitz verstaut werden kann. Sie sollte daher keinen stabilen Rahmen haben.
- Das Tier hat genügend Platz und bleibt während des ganzen Fluges komplett in der Transporttasche. Freies Herumlaufen in der Kabine ist nicht erlaubt.
- Ihr Tier ist sauber, gesund und belästigt keine Passagiere. Es ist weder gefährlich noch trächtig und riecht auch nicht.
- Der Transportbehälter muss gross genug sein, damit das Tier normal stehen, sich umdrehen und hinlegen kann.
- Der Transportbehälter muss bei Start, Landung und bei Turbulenzen unter Ihrem Sitz verstaut werden. Aufgrund der Gestaltung der Sitze im Airbus 330/340 und Boeing 777 ist dies in der SWISS Business (Ausnahme ist die letzte Reihe) und SWISS First nicht möglich. Unsere Crew wird den Transportbehälter beim Start und bei der Landung in der Garderobe, in einem der oberen Gepäckfächer oder unter einem anderen Sitzplatz verstauen.
- Für Schutz- und Assistenzhunde gelten keine Grössen- und Gewichtsbeschränkungen. Sie reisen gebührenfrei in der Kabine mit und müssen nicht in einem Transportbehälter untergebracht werden.
Geben Sie bitte frühzeitig bekannt, dass Sie Ihr Tier mitnehmen möchten. Dies können Sie online selbst über Meine Buchungen machen (außer für USA Flüge) oder über das Service Center. Wir prüfen die Transportbedingungen und die Platzverfügbarkeit.
Für die Mitnahme eines Tieres als Handgepäck in der Kabine benötigen wir für alle Flüge außerdem eine Bestätigung von Ihnen, dass das Tier die genannten Voraussetzungen erfüllt. Bitte legen Sie dafür zwei Ausdrucke des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars am Check-in Schalter vor.
Bitte beachten Sie, für Assistenzhunde auf direkten Flügen von/nach USA wird das Formular nicht benötigt.
Für Flüge von oder in die USA muss eine Anmeldung über das folgende Formular erfolgen. Andernfalls kontaktieren Sie bitte das Service Center.
Die Informationen zu Transport von Hunden oder Katzen im Frachtraum (über 8kg) finden Sie unten.
Im Gepäckraum herrschen ähnliche Bedingungen wie in der Kabine. Temperatur und Luftdruck sind auch auf längeren Flügen angenehm. Ein Besuch im Gepäckraum ist während des Flugs nicht möglich. Checken Sie gemeinsam mit Ihrem Tier ein. Bringen Sie Ihr Tier im geeigneten Transportbehälter spätestens 2 Stunden, aber nicht früher als 3 Stunden vor Abflug zum Check-in Schalter.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Reise über FRA, MUC, VIE, ZRH oder GVA eine zusätzliche Gebühr von EUR 150/CHF 170/USD 170 /CAD 220 pro Tier verrechnet wird (gilt für Tickets die nach dem 1. April 2021 ausgestellt werden).
Folgende Tiere werden im Gepäckraum befördert
- Hunde und Katzen, die nicht zu den stumpfnasigen Rassen gehören und mehr als 8kg (Gewicht inklusive Transportbehälter) wiegen oder in einem Transportbehälter reisen, der die zulässige Grösse (max. 118 cm; 55 x 40 x 23 cm) überschreitet.
- Andere Tiere als Hunde und Katzen dürfen nicht im Gepäckraum befördert werden. Manche Tiere können als Fracht befördert werden. Welche Arten dies betrifft, erfahren Sie unter "Weitere Bestimmungen".
- Informationen und spezielle Vorschriften zum Transport von Kampfhundrassen und stumpfnasigen Hunden und Katzen finden Sie unter "Weitere Bestimmungen".
Voraussetzungen
- Ihr Tier ist sauber, gesund und ungefährlich. Es ist nicht trächtig und riecht nicht.
- Es reist in einem geeigneten Behälter oder Transportkäfig und hat genügend Futter und Wasser für die gesamte Reisedauer.
Die internationale Luftfahrtbehörde IATA hat Richtlinien für Transportbehälter definiert. Zum Wohl der Tiere hält sich SWISS streng an diese Vorgaben. Sie definieren die Beschaffenheit, das Aussehen und die Mindestgrösse von Transportbehältern.
Achten Sie darauf, dass der Behälter mit absorbierendem Material ausgestattet und für die Grösse des Tieres ausreichend hoch ist. Befestigen Sie zudem das IATA-Etikett „Live Animals ‟ an Ihrem Behälter. Wasser- und Futterschale müssen ebenfalls von Ihnen bereitgestellt werden und am Käfig befestigt sein.
Hier finden Sie die Spezifikationen der Behälter für den Transport von Hunden und Katzen im klimatisierten Frachtraum:
- Der Behälter muss für die zu transportierende Katze oder den Hund geeignet sein.
- Die Grösse muss so bemessen sein, dass das Tier in seiner natürlichen Haltung stehen, sich bewegen und liegen kann.
- Das Innere des Behälters muss glatt sein und darf keine Vorsprünge aufweisen, die das Tier abbeissen oder abkratzen kann. So bleibt er vollständig unversehrt.
- Die Oberseite muss dicht sein, damit Regen, Schnee oder Hagel nicht eindringen können.
- Behälter, die aus einem Ober- und einem Interteil zusammengesetzt sind, müssen sicher miteinander verschraubt sein.
- Der Behälter muss stabil, verschliessbar und sauber sein sowie einen wasserdichten Boden besitzen, ausgelegt mit saugfähigem Material.
- Die Türöffnung muss sich sicher verschliessen lassen.
- Zur Sicherung der Türen wird die Verwendung von Kabelbindern empfohlen.
- Räder am Behälter sind nicht erlaubt. Besitzt er welche, müssen diese vor der Annahme enfernt oder funktionsunfähig gemacht werden.
- An allen vier Seiten des Behälters muss eine Belüftung vorhanden sein. Die Lüftungsöffnungen müssen so klein sein oder mit einem Gitter abgedeckt werden, damit Körperteile des Tieres nicht herausragen. So reduzieren Sie die Verletzungsgefahr auf ein Minimum.
- Die Lüftungsöffnungen an den Seiten und der Rückseite müssen sich in den oberen zwei Dritteln des Behälters befinden.
- Abstandshalter müssen in die Konstruktion integriert werden (sowohl an der Längs- als auch an der Rückseite), die als Griff zum Bewegen des Behälters dienen und verhindern, dass die Lüftungsöffnungen durch andere Fracht oder Gepäckstücke versperrt werden.
- Jeweils eine Wasser- und Futterschale müssen vorhanden sein und am Transportbehälter befestigt werden.
- Wasserbehälter dürfen für den Flug nicht befüllt werden, müssen aber von aussen zugänglich sein. Futter und Wasser für den Flug können in undurchlässigen Behältern bereitgestellt werden.
- Die Anweisungen zum Füttern und Tränken müssen auf dem Informationsaufkleber angegeben werden.
- Der Behälter muss für das Personal leicht zu handhaben sein und Schutz vor Kratz- und Bissverletzungen durch das Tier bieten.
Transportbehälter für Hunde und Katzen
Bitte beachten Sie: Behälter aus Draht oder Maschendraht sind für den Lufttransport nicht zugelassen. Die Oberseite des Behälters darf ebenfalls nicht aus Draht, sondern muss aus einem festen Material bestehen. Belüftungslöcher sind zulässig, sofern sie die Stabilität der Oberseite des Behälters nicht reduzieren.
1 Türscharniere und Verriegelungen müssen ober- und unterhalb der Türöffnungen an den horizontalen Ausbuchtungen mindestens 1,6 Zentimeter hervorstehen.
2 Belüftungsöffnungen
3 Rückansicht
4 angebrachte Futter- und Wasserbehälter
5 Türverriegelung
6 Abstandhalter
Beim Transport von Tieren fallen je nach Flugstrecke unterschiedliche Gebühren an. Tiere sind nicht im Freigepäck enthalten und werden immer als Übergepäck verrechnet. Die Preise für Tiere im Transportbehälter beziehen sich auf Flüge im Gepäckraum oder in der Kabine.
(max. 8 kg)
(Käfiggrösse 1)
(Käfiggrösse
2 -5)
CHF 75
EUR 65
USD 75
CHF 92
EUR 80
USD 92
CHF 184
EUR 160
USD 184
CHF 85
EUR 75
USD 85
CHF 115
EUR 100
USD 115
CHF 230
EUR 200
USD 230
CHF 105
EUR 95
USD 105
CHF 149
EUR 130
USD 149
CHF 299
EUR 260
USD 299
CHF 115
EUR 105
USD 115
CHF 172
EUR 150
USD 172
CHF 346
EUR 300
USD 346
CHF 130
EUR 115
USD 130
CHF 195
EUR 170
USD 195
CHF 391
EUR 340
USD 391
CHF 140
EUR 125
USD 140
CHF 218
EUR 190
USD 218
CHF 437
EUR 380
USD 437
CHF 105
EUR 85
USD 115
CHF 180
EUR 150
USD 200
CHF 360
EUR 300
USD 400
Hinweis: Für Tickets, die ab dem 1. April 2021 ausgestellt wurden: Für Tiere, die im Gepäckraum transportiert werden, wird ein Zuschlag von EUR 150 / CHF 170 / USD 170 / CAD 220 für den Transfer über Genf, Frankfurt, Wien und Zürich erhoben
Transport im Frachtraum
Im Frachtraum reisen:
- Tiere, die ohne menschliche Begleitung reisen
- Tiere, die in Länder reisen, die den Transport im Frachtraum gesetzlich vorschreiben
Auch im Frachtraum fliegt Ihr Tier sicher und komfortabel. Ob es im selben Flugzeug wie sie reist, ist abhängig von der Auslastung der Flüge. Wenden Sie sich für Buchungen und sämtliche Fragen an Swiss WorldCargo.
Mitnahme von Haustieren in die SWISS Lounges
Gerne können Sie Ihre vierbeinigen Begleiter auch in unsere Lounges mitnehmen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass sich Ihre Hunde oder Katzen aus Rücksicht auf unsere anderen Gäste nicht frei in den SWISS Lounges bewegen und in ihrer Transportbox oder -tasche auf die Weiterreise warten dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Assistenzhunde.
Einreise in die Schweiz für Hunde und Katzen
Bei Direktflügen in die Schweiz wird Ihr Tier vom Flughafenzoll kontrolliert. Sollte das Tier nicht den Einfuhrbedingungen entsprechen, wird es vom grenztierärztlichen Dienst konfisziert und muss sofort ins Herkunftsland zurückreisen. Die Kosten dafür trägt die Person, die das Tier eingeführt hat. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Import von Hunden in die USA
Aufgrund von Tollwutgefahr gibt es Beschränkungen für den Import von Hunden nach USA. Detaillierte Informationen zu diesen CDC-Beschränkungen und der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung finden Sie auf der Website des United States Center for Disease Control.
Bitte beachten Sie: Es werden nur Hunde akzeptiert, die mindestens 6 Monate alt sind.
Import von Hunden nach Kanada
Für die Einreise eines Hundes als Haustier oder eines ausgebildeten Servicetiers nach Kanada, einschliesslich der Wiedereinreise, sind gesonderte Papiere erforderlich, um die kanadischen Einreisebestimmungen zu erfüllen. Können Sie diese nicht vorweisen, besteht die Gefahr, dass es an der Grenze zu Verzögerungen kommt und Ihr Tier möglicherweise nicht nach Kanada einreisen darf. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Dokumente Sie genau benötigen, bevor Sie mit Ihrem Tier nach Kanada reisen oder ein Tier nach Kanada einführen. Details hierzu erhalten Sie auf der Seite der Canadian Food Inspection Agency (Englisch).
Bestimmungen für stumpfnasige Tiere
Hunde und Katzen, die zu den stumpfnasigen Rassen gehören, sind besonders temperatur- und stressempfindlich. Ihr Tier könnte während der Reise gesundheitliche bis hin zu tödlichen Schäden erleiden. SWISS schliesst daher den Transport dieser Rassen im Gepäckraum.
Diese Einschränkung gilt auch für Mischlinge der genannten Rassen.
Bestimmungen für Kampfhunde
Die folgenden Rassen und Mischlinge werden als Kampfhunde eingestuft:
- Amerikanische Bulldogge
- American Bully (grundsätzlich verboten wegen möglicher Ausprägung „Stumpfnasigkeit“)
- Kaukasischer Owtscharka
- Dogo Argentino
- Kangal-Hirtenhund
- Rottweiler
Bitte beachten Sie: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier gehören zu den stumpfnasigen Rassen und werden daher nicht zum Transport im Frachtraum akzeptiert.
Transportbox für Kampfhunde
Hunde, die als Kampfhunde gelten, dürfen nur in einer dafür vorgesehenen Transportbox transportiert werden und gehören nicht in die Kabine. Ausgenommen sind Hunde zwischen 3 und 6 Monaten. Gemäss den IATA Regelungen (IATA Live Animals Regulations container Requirement 82) muss die Transportbox bestimmte Anforderungen erfüllen, welche den Kriterien zu entnehmen sind.
Transportboxen für Kampfhunde müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
- Der Käfig muss aus Holz, Metall, synthetischen Materialien (kein Plastik), geschweisstem Maschendraht oder Maschendraht hergestellt sein.
- Kein Teil der Transportbox darf aus Plastik hergestellt sein.
- Für den Rahmen, die Seiten, den Boden, die Oberseite und die Öffnungsklappe der Transportbox sind zusätzliche Anforderungen zu beachten. Vergleichen Sie hierzu die untere Grafik "Transportbox für Kampfhunde".
- Die Öffnungsklappe muss aus einem hochbelastbaren Drahtgeflecht, Metall oder verstärktem Holz bestehen und mit einem sicheren Verschluss versehen sein, der nicht aus Versehen geöffnet werden kann.
Quicklinks
Allgemeine Voraussetzungen für die Mitnahme von Assistenzhunden in die Kabine
Für die sichere und störungsfreie Durchführung eines Fluges muss Ihr Hund so ausgebildet sein, dass er Ihnen gehorcht und sich in einer öffentlichen Umgebung angemessen benimmt (z.B. kein Bellen, Knurren, Anspringen von Menschen).
Wenn Ihr Hund sich nicht angemessen benimmt, kann Swiss diesen kostenpflichtig in den Frachtraum verladen lassen oder die Beförderung des Tieres verweigern. Sie haften für Schäden und Zusatzkosten, die durch den in Verbindung mit dem Transport des Hundes entstehen.
Für die Reservierung Ihres Begleithundes wenden Sie sich bitte an einService Center kontaktieren
Damit Sie den Hund in die Passagierkabine mitnehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Wir befördern einen (1) Assistenzhund kostenlos.
Definition eines Assistenzhundes
- ist ein Hund, unabhängig von Rasse oder Typ
- der individuell geschult ist, um Arbeiten oder Aufgaben für eine Person mit einer Behinderung auszuführen
- einschliesslich einer visuellen, sensorischen, psychiatrischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung
Einreisebestimmungen
Die Einhaltung aller relevanten Ein- und Ausreisebestimmungen sowie der Tierschutzbestimmungen für Ihr Tier für die gesamte Reise liegt in Ihrer Verantwortung.
Erforderliche Formulare
- ein Ausbildungszertifikat einer Trainingseinrichtung, das von folgenden Organisationen eine Akkreditierung hält
- Assistenzhunde International (ADI),
- Assistenzhunde Europa (ADEu),
- Internationaler Blindenhundeverband (IGDF) oder
- ein Zertifikat ausgestellt von einer Trainingseinrichtung und/oder einem Hundetrainer:in
- mit Angabe des Namens und der Adresse
- Details über die Art und Dauer der Ausbildung und
- der Aufgabe, auf die der Hund geschult wurde und erfolgreich abgeschlossen hat
Weitere Information zu Hunde Transport in der Kabine (leichter als 8kg)
Weitere Information zu Hunde Transport im Gepäckraum (schwerer als 8kg)
Voraussetzungen für die Mitnahme an Bord
- muss mindestens 4 Monate alt sein
- darf nicht auf einem Fluggastsitz sitzen
- muss in den Fussraum vor Ihren Sitz passen. Gäste in der First und Business Class weisen wir darauf hin, dass sich der Sitz ggf. nicht komplett in eine waagerechte Liegefläche ausfahren lässt.
- muss sich angemessen verhalten und während der gesamten Flugdauer unter Ihrer direkten Kontrolle bleiben. Hunde, die sich nicht angemessen verhalten (z.B. durch Bellen, Knurren, Beissen oder Springen auffallen), können nicht als Assistenzhunde akzeptiert werden
- Sie müssen einen Maulkorb für den Hund mitbringen. In Situationen, in denen Ihr Hund ein Risiko für andere Fluggäste darstellt, verlangen wir, dass Ihr Hund einen Maulkorb tragen muss oder wir müssen den Transport des Hundes ablehnen. Auf Flügen von/nach Kanada sind Sie nicht verpflichtet einen Maulkorb mitzuführen. Wir empfehlen Ihnen allerdings dringlich die Mitnahme.
Wir befördern zwei (2) Assistenzhunde kostenlos.
Definition eines Assistenzhundes
ist ein Hund, unabhängig von Rasse oder Typ
der individuell geschult ist, um Arbeiten oder Aufgaben für eine Person mit einer Behinderung auszuführen
einschliesslich einer visuellen, sensorischen, psychiatrischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung.
Hunde für emotionale Unterstützung und Assistenzhunde in Ausbildung fallen nicht unter Assistenzhunde.
Wichtiger Hinweis: Ab 1. März 2021 akzeptiert SWISS nur noch ausgebildete Assistenzhunde in der Kabine. Hunde für emotionale Unterstützung werden nicht mehr als Assistenzhunde eingestuft und Neubuchungen werden ab diesem Datum nicht mehr akzeptiert. Diese reisen zu den üblichen Transportbedingungen für Haustiere, abhängig von Grösse und Gewicht entweder in der Passagierkabine oder im Frachtraum, gegen eine zusätzliche Gebühr.
Weitere Information zu Hunde Transport im Gepäckraum (schwerer als 8kg)
Erforderliche Formulare
Um mit einem Assistenzhund reisen zu können, müssen SWISS Sie vor Ihrem Flug die dafür vorgesehenen Formulare des US-Verkehrsministeriums (DOT) herunterladen und an SWISS senden bis spätestens 48 Stunden vor Ihrem Flug
- Laden Sie das US-DOT Bescheinigungsformular für den Lufttransport von Assistenzhunden herunter(PDF) Mit diesem Formular bestätigen Sie die Gesundheit, die Ausbildung und das Verhalten des Tiere
Laden Sie das US-DOT Bescheinigungsformular für die Hygiene des Assistenzhundes herunter (PDF)
Bitte senden Sie das aktualisierte Formular an die folgende E-mail
Bei einer Flugdauer von mehr als 8 Stunden ist dieses Formular erforderlich. Hier geben Sie an, dass sich Ihr Tier nicht erleichtern muss oder dies auf eine Art und Weise tut, die weder eine Gesundheitsgefährdung noch ein Hygieneproblem darstellt. Halten Sie diese auch während Ihrer Reise bereit.
Einreisebestimmungen
Die Einhaltung aller relevanten Ein- und Ausreisebestimmungen sowie der Tierschutzbestimmungen für Ihr Tier für die gesamte Reise liegt in Ihrer Verantwortung.
Auf Flügen in die USA werden nur Hunde akzeptiert, die mindestens 6 Monate alt sind.
Wichtig: Haben Sie einen Anschlussflug mit Ihrem Assistenzhund gebucht? Dann beachten Sie bitte , dass für diesen Weiterflug ein Ausbildungszertifikat für das Tier vorgelegt werden muss.
Voraussetzungen für die Mitnahme an Bord
- muss mindestens 6 Monate alt sein
- darf nicht auf einem Fluggastsitz sitzen
- muss in den Fussraum vor Ihren Sitz passen. Gäste in der First und Business Class weisen wir darauf hin, dass sich der Sitz ggf nicht komplett in eine waagerechte Liegefläche ausfahren lässt.
- muss sich angemessen verhalten und während der gesamten Flugdauer unter Ihrer direkten Kontrolle bleiben. Hunde, die sich nicht angemessen verhalten (z.B. durch Bellen, Knurren, Beißen oder Springen auffallen), kann nicht als Assistenzhund akzeptiert werden
- Sie sind nicht verpflichtet, einen Maulkorb mitzuführen. Wir empfehlen allerdings die Mitnahme. Falls es eine Situation gibt, in der Ihr Hund ein Risiko für andere Fluggäste wird, können wir verlangen, dass Ihr Hund einen Maulkorb tragen muss oder wir müssen den Transport des Hundes ablehnen.
Akzeptanz vor Abflug
Unser Bodenpersonal prüft, ob der Hund die Qualifikation für einen Assistenzhund mitbringt. Es wird geprüft, wie sich das Tier in der Öffentlichkeit verhält bzw. ob ein störendes oder aggressives Verhalten Hinweis darauf gibt, dass der Hund nicht geschult wurde bzw. wird auch auf die äusseren Merkmale geachtet (e.g. Tragen eines Geschirrs).
Transportverweigerung
SWISS kann den Transport gemäss amerikanischen DOT-Vorschriften verweigern, sollte der Hund
- eine direkte Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit anderer darstellen
- eine erhebliche Störung an Bord oder am Flughafen im Gatebereich verursachen oder
- sein Verhalten darauf hinweisen, dass er nicht darauf geschult wurde, sich in der Öffentlichkeit angemessen zu verhalten
- sollte der Fluggast mit Behinderung nicht die erforderlichen Formulare für den Transport des Hundes in der Passagierkabine bereitstellen
- Die Beförderung von Begleithunden würde gegen geltende Sicherheits- oder Gesundheitsanforderungen verstossen.